Landgard eG
Mitglied Landgard eG
Ein Gärtner kann eine Mitgliedschaft an der Landgard eG erwerben durch
a) eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss,
und
b) die Zulassung durch die Genossenschaft.
Lehnt die Genossenschaft den Beitritt ab, wird dies dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen unverzüglich unter Rückgabe seiner Beitrittserklärung mitgeteilt.