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Die E-Rechnungspflicht kommt

Bereits seit 2025 müssen Unternehmen im innerdeutschen B2B-Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 ist auch der Versand von E-Rechnungen gemäß EN16931 für die meisten Unternehmen verpflichtend. Für Papierrechnungen und einfache PDF-Belege über 250 Euro brutto kann dann keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.

Landgard wird spätestens ab dem 1. Januar 2027 an alle deutschen Geschäftspartner*innen Rechnungen und Gutschriften als elektronische Rechnung senden. Um die kommenden gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung zu erfüllen, geht Landgard wie folgt vor:

 

 

   

XRechnung per E-Mail

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ZUGFeRD per E-Mail

XRechnung per E-Mail

Für Landgard Blumen & Pflanzen, Landgard Obst & Gemüse, Erzeugerorganisation, Bloomways, SMB und Veiling Rhein-Maas

Kundschaft, Erzeuger*innen, Lieferant*innen und Mieter*innen erhalten weiterhin den Kassenbeleg oder das gewohnte PDF-Rechnungsdokument zur Information und zusätzlich mit separater E-Mail den E-Rechnungsbeleg als XRechnung.

ZUGFeRD per E-Mail

Für Fresh Logistics System (FLS) und edv-ring

Kundschaft und Lieferant*innen erhalten weiterhin den Kassenbeleg und per E-Mail den E-Rechnungsbeleg als ZUGFeRD-Format. Dieses beinhaltet im Gegensatz zur XRechnung ein lesbares PDF.

Damit Sie Ihre E-Rechnungen per E-Mail erhalten, nutzen Sie dieses Erfassungsformular.


EDI 
Landgard wird EDI-Verbindungen, die mit der Kundschaft bestehen, weiter für den Rechnungsdatenaustausch nutzen.

 

Weiterführende allgemeine Informationen: