Die E-Rechnungspflicht kommt
Bereits seit 2025 müssen Unternehmen im innerdeutschen B2B-Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 ist auch der Versand von E-Rechnungen gemäß EN16931 für die meisten Unternehmen verpflichtend. Für Papierrechnungen und einfache PDF-Belege über 250 Euro brutto kann dann keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.
Landgard wird spätestens ab dem 1. Januar 2027 an alle deutschen Geschäftspartner*innen Rechnungen und Gutschriften als elektronische Rechnung senden. Um die kommenden gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung zu erfüllen, geht Landgard wie folgt vor:
XRechnung per E-Mail
Für Landgard Blumen & Pflanzen, Landgard Obst & Gemüse, Erzeugerorganisation, Bloomways, SMB und Veiling Rhein-Maas
Kundschaft, Erzeuger*innen, Lieferant*innen und Mieter*innen erhalten weiterhin den Kassenbeleg oder das gewohnte PDF-Rechnungsdokument zur Information und zusätzlich mit separater E-Mail den E-Rechnungsbeleg als XRechnung.
ZUGFeRD per E-Mail
Für Fresh Logistics System (FLS) und edv-ring
Kundschaft und Lieferant*innen erhalten weiterhin den Kassenbeleg und per E-Mail den E-Rechnungsbeleg als ZUGFeRD-Format. Dieses beinhaltet im Gegensatz zur XRechnung ein lesbares PDF.
Damit Sie Ihre E-Rechnungen per E-Mail erhalten, nutzen Sie dieses Erfassungsformular.
EDI
Landgard wird EDI-Verbindungen, die mit der Kundschaft bestehen, weiter für den Rechnungsdatenaustausch nutzen.
Weiterführende allgemeine Informationen: