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06.05.2021

Landgard setzt sich für Änderung der EU-Pflanzengesundheitsverordnung ein

Dirk Bader, Vorstand Landgard eG

Entlastung der Betriebe von zusätzlichem finanziellen und administrativen Aufwand

Durch die Überarbeitung der europäischen Pflanzengesundheitsverordnung ist mit Wirkung zum 14. Dezember 2019 eine Regelung in Kraft getreten, wodurch die Pflanzenpass-Pflicht sowohl für Erzeugerbetriebe als auch die weitere Handelskette deutlich ausgeweitet wurde. Die Registrierungspflicht gilt für alle Betriebe, die Pflanzen erzeugen, die für die Auspflanzung bestimmt sind. Gemeint sind damit alle lebenden Pflanzen, lebende Teile von Pflanzen und Überdauerungsorgane wie Rhizome, Wurzeln, Zwiebeln oder Saatgut. Somit sind auch alle Erzeuger*innen und Händler*innen von Topf-, Garten- und Beetpflanzen von der Registrierungspflicht betroffen.

Größerer bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert

„Nach fast anderthalb Jahren mit der erweiterten Pflanzenpass-Pflicht fällt unsere Bilanz eindeutig negativ aus. Durch die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes sind die Kosten für den Etikettendruck, die Anpassung von Warenwirtschaftssystemen und für Kontrollfunktionen in der gesamten Handelskette angestiegen. Die tatsächliche Sicherheit vor der Verschleppung von Schaderregern hat sich hingegen kaum merklich verändert. Daher setzt sich Landgard dafür ein, die erweiterte Pflanzenpass-Pflicht erneut zu überarbeiten und die Betriebe dadurch von dem damit verbundenen erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand zu entlasten“, so Landgard-Vorstand Dirk Bader.

Das neue System ist deutlich zeitintensiver als zuvor und führt zu noch mehr Bürokratie, ohne dass es einen konkreten Mehrwert für die Betriebe hat. Ursächlich dafür sind eine Reihe von Konstruktionsfehlern der erweiterten Pflanzenpass-Pflicht, die dringend korrigiert werden sollten. „So gilt die Pflicht zur Deklaration des neuen Pflanzenpasses für alle Topfpflanzen – unabhängig von ihrer potenziellen Anfälligkeit für Quarantäne-Schädlinge. Bei der Deklaration von gemischt bepflanzten Töpfen wird die Deklaration aller verwendeter Gattungen und Arten gefordert. Diese Vorgabe ist in der gärtnerischen Praxis aber schlichtweg nicht umsetzbar. Gerade bei kleinen Topfgrößen stehen die geforderten Angaben für den Pflanzenpass in keiner Relation zum verfügbaren Platz an der Ware. Daher ist die Umsetzung dieser Vorgabe aus Sicht des Handels und der Produktion kaum möglich“, so Dirk Bader.

Die Regelungen zur erweiterten Pflanzenpass-Pflicht weisen aber auch noch an anderen Stellen deutliche Schwächen auf. So sollen alle Beteiligten der Handelskette ihren Pflanzenpass an der Ware anbringen und damit dokumentieren, dass die Ware den jeweiligen Standort befallsfrei verlassen hat. In der Praxis wird der Pflanzenpass aber bereits auf den Topf gedruckt, bevor die geforderte phytosanitäre Kontrolle durchgeführt wurde. Anspruch und Wirklichkeit klaffen folglich auch hier weit auseinander.

Landgard hat sich als große deutsche Erzeugergenossenschaft im Interesse der 3.000 Mitgliedsbetriebe an der aktuell auf europäischer Ebene laufenden Befragung zu den Erfahrungen mit der erweiterten Pflanzenpass-Pflicht beteiligt. Die Ergebnisse der Befragung werden in einen Bericht einfließen, den die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Dezember 2021 vorlegen muss. Landgard hofft, dass die EU merkliche Verfahrenserleichterungen für die Betriebe beschließt, ohne das Schutzniveau in Fragen der Pflanzengesundheit zu reduzieren.