23.04.2026
Wichtige Informationen zum Umgang mit TAG6 bei Warenanlieferung
Im Zuge der Warenanlieferung gelten ab KW 18 bei der Veiling Rhein-Maas und allen operativen Einheiten von Landgard Blumen & Pflanzen nachfolgende verbindliche Regelungen zur Durchführung der Sichtkontrolle sowie zum Umgang mit TAG6:
1. Sichtkontrolle bei Warenanlieferung
• fehlt
• wiederverwendet wurde
• gefälscht ist
• defekt oder beschädigt ist
• sich in einem Zustand befindet, der ein baldiges Ablösen („bald abfallend“) erwarten lässt
2. Maßnahmen bei Auffälligkeiten
• Wiederverwendete sowie gefälschte TAG6 werden entfernt und einbehalten. Eine Rückgabe an den Anlieferer erfolgt nicht.
• Defekte, beschädigte oder sich lösende Original-TAG6 werden dem Anlieferer ausgehändigt.
• Der CC wird in sämtlichen Fällen mit einem Original-TAG6 ausgestattet.
3. Dokumentation und Abwicklung
• Jeder Austausch bzw. jede Ergänzung ist auf dem Leergutbeleg vollständig zu dokumentieren und durch den Anlieferer (wenn möglich) zu bestätigen (Unterschrift).
• Die Berechnung der ersetzten oder ausgetauschten TAG6 erfolgt unverzüglich gegenüber dem Anlieferer.
• Meldet sich ein Veiling Rhein-Maas oder Landgard Kunde innerhalb der bekannten Reklamationsfristen-/Prozesse und der Anlieferer ist eindeutig identifizierbar, erfolgt eine Berechnung gegenüber dem Anlieferer.
• Rundverkehrs-Container können auch noch vom empfangenden Cash & Carry-Markt reklamiert werden. Ist der Anlieferer eindeutig identifizierbar, erfolgt eine Berechnung gegenüber dem Erzeuger.
4. Abrechnung und Fristen
• Es erfolgt eine Rechnungsstellung in Höhe von 120 Euro (pro TAG6) an den Anlieferer
• Der Anlieferer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung entsprechende Ersatz-Original-TAG6 bereitzustellen.
• Nach erfolgter Ersatzlieferung wird eine Gutschrift in Höhe von 100 € (pro TAG6) gewährt
Hinweis:
5. Ort der Ersatzanlieferung
Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.