Allgemeiner Kontakt Allgemeiner Kontakt
Standorte finden Standorte finden
Ansprechpartner finden Ansprechpartner finden
Aktuelle Angebote Aktuelle Angebote

23.04.2026

Wichtige Informationen zum Umgang mit TAG6 bei Warenanlieferung

Im Zuge der Warenanlieferung gelten ab KW 18 bei der Veiling Rhein-Maas und allen operativen Einheiten von Landgard Blumen & Pflanzen nachfolgende verbindliche Regelungen zur Durchführung der Sichtkontrolle sowie zum Umgang mit TAG6:

1. Sichtkontrolle bei Warenanlieferung

Im Rahmen der Anlieferung wird überprüft, ob ein TAG6:

• fehlt
• wiederverwendet wurde
• gefälscht ist
• defekt oder beschädigt ist
• sich in einem Zustand befindet, der ein baldiges Ablösen („bald abfallend“) erwarten lässt

2. Maßnahmen bei Auffälligkeiten

• Wiederverwendete sowie gefälschte TAG6 werden entfernt und einbehalten. Eine Rückgabe an den Anlieferer erfolgt nicht.
• Defekte, beschädigte oder sich lösende Original-TAG6 werden dem Anlieferer ausgehändigt.
• Der CC wird in sämtlichen Fällen mit einem Original-TAG6 ausgestattet.

3. Dokumentation und Abwicklung

• Jeder Austausch bzw. jede Ergänzung ist auf dem Leergutbeleg vollständig zu dokumentieren und durch den Anlieferer (wenn möglich) zu bestätigen (Unterschrift).
• Die Berechnung der ersetzten oder ausgetauschten TAG6 erfolgt unverzüglich gegenüber dem Anlieferer.
• Meldet sich ein Veiling Rhein-Maas oder Landgard Kunde innerhalb der bekannten Reklamationsfristen-/Prozesse und der Anlieferer ist eindeutig identifizierbar, erfolgt eine Berechnung gegenüber dem Anlieferer.
• Rundverkehrs-Container können auch noch vom empfangenden Cash & Carry-Markt reklamiert werden. Ist der Anlieferer eindeutig identifizierbar, erfolgt eine Berechnung gegenüber dem Erzeuger.

4. Abrechnung und Fristen

• Es erfolgt eine Rechnungsstellung in Höhe von 120 Euro (pro TAG6) an den Anlieferer
• Der Anlieferer ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung entsprechende Ersatz-Original-TAG6 bereitzustellen. 
• Nach erfolgter Ersatzlieferung wird eine Gutschrift in Höhe von 100 € (pro TAG6) gewährt

Hinweis:

Sofern innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung kein Original-TAG6 als Ersatz bereitgestellt wird, entfällt der Anspruch auf eine Gutschrift.

5. Ort der Ersatzanlieferung

Die Anlieferung der Ersatz-Original-TAG6 hat zwingend an der ursprünglichen Buchungsstelle zu erfolgen.
Durch diese verbindlichen Regelungen können zukünftig Annahmeverweigerungen und daraus resultierende Umsatzeinbußen für unsere Erzeugergemeinschaft vermieden werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.