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31.07.2026

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Gartenbauverbände und Landgard empfehlen QR-Code zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht – Verbände konnten eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für bereits getopfte Ware erreichen

QR-Code zu den erforderlichen Angaben ist die pragmatischste PPWR-konforme Lösung für Erzeugerbetriebe.

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie führt unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen ein. Für Verkaufsverpackungen wie Töpfe, Tüten oder Etiketten liegt die Verantwortung für die Kennzeichnung nach der Verordnung bei denjenigen, die die Produkte/Töpfe final befüllen und/oder verpacken. Das sind in der Regel die gartenbaulichen Erzeugerbetriebe. Laut PPWR müssen diese Verkaufsverpackungen künftig mit einer Typen-, Serien- oder Chargennummer versehen sein und mindestens den Namen und die postalische Anschrift des Erzeugerbetriebs ausweisen – wobei es ausreicht, eine dieser Verpackungskomponenten je Produkt in einer Verpackungseinheit zu kennzeichnen. Die Typen-, Serien- oder Chargennummer muss unmittelbar auf der Verkaufsverpackung zu sehen sein, darf also nicht verschlüsselt werden. Als einfachste Lösung könnte hierfür z.B. die Seriennummer, die sich auf der Unterseite der meisten handelsüblichen Blumentöpfe befindet, verwendet werden. Voraussetzung ist, dass über die Typen-, Serien- oder Chargennummer vom Erzeuger nachvollzogen werden kann, welche Verpackungsmaterialien verwendet wurden, um im Falle einer behördlichen Anfrage die entsprechenden Konformitätserklärungen vorweisen zu können.
Im Gegensatz zur Typen-, Serien- oder Chargennummer darf die Erzeugerkennzeichnung, also der Name und die postalische Anschrift, über ein digitales Medium (z. B. einen QR-Code) verschlüsselt sein.
Auch Transportverpackungen wie Trays oder Kartons müssen gekennzeichnet werden. Hier liegt die Kennzeichnungspflicht allerdings bei den Herstellern der Verpackung und nicht bei den Erzeugerbetrieben.
Bei den Erzeugerbetrieben herrscht rund um die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht der PPWR noch große Verunsicherung. Daher haben sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Landesverband Gartenbau NRW und der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI e.V.) gemeinsam mit der Erzeugergenossenschaft Landgard auf eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung in den Betrieben verständigt.
Die Empfehlung sieht vor, die Vorgabe mithilfe der Seriennummer des Topfes sowie eines QR-Codes auf einer der Komponenten der Verkaufsverpackung umzusetzen, also z. B. entweder auf dem Topf, auf der Tüte oder auf dem Etikett. Der QR-Code sollte direkt zu den erforderlichen Erzeugerangaben führen. Wahlweise kann der QR-Code direkt den Namen und die Adresse des Erzeugers enthalten oder als Link auf eine Website verweisen, auf der Namen und Adresse angegeben sind, wie etwa auf eine Seite im Rahmen des Online-Auftritts des Betriebes, auf dem Name und Adresse direkt angezeigt werden.
Mit dieser pragmatischen Lösung können Erzeugerbetriebe die Kennzeichnungspflicht nach Einschätzung der Branchenverbände und Landgard ab dem 12. August 2026 vergleichsweise einfach und praxisnah erfüllen.

Darüber hinaus wird auf die Übergangsfrist bis zum 12. Februar 2027 verwiesen, die das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in §68, Abs. 17 vorsieht. In dieser Übergangsfrist werden keine Bußgeldverfahren gegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, die die PPWR-Konformität von Verpackungen betreffen. Sie entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die Vorgaben, die sich aus der PPWR ergeben – einschließlich der Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen - bis zum 12. August 2026 umzusetzen. Pflanzen in Töpfen, die sich vor dem 12. August 2026 im Bestand befinden, müssen jedoch nicht nachetikettiert werden und können über einen Begleitschein gekennzeichnet werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Handelskunden unabhängig von der theoretischen Umsetzbarkeit der Kennzeichnung über die Begleitpapiere eine Auszeichnung auf der Verpackungseinheit auch innerhalb der Übergangsfrist fordern.

Unabhängig von dieser konkreten Umsetzungs-Empfehlung sind sich die Gartenbauverbände und Landgard einig in ihrer kritischen Einschätzung der rechtlichen Grundlage. Da weiterhin noch nicht alle Regelungen der PPWR rechtssicher ausgelegt sind, ist die Verunsicherung bei den handelnden Personen Branchen-übergreifend sehr groß. Daher werden die gemeinsamen Bemühungen fortgesetzt, Klarstellungen und praxisgerechte Anpassungen der PPWR zu erzielen. Ansätze sind hier, im Dialog mit der Politik unter anderem längere Übergangsfristen zu erreichen oder die Kennzeichnungspflicht den Verpackungsherstellern statt den Erzeugerbetrieben zuzuordnen.
Da hier aber keine kurzfristigen Ergebnisse zu erwarten sind, empfehlen die Gartenbauverbände und Landgard die Kennzeichnung der Verkaufsverpackung mithilfe eines QR-Codes.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage basiert. Die Prozesse sind dynamisch, weshalb Änderungen nicht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus sind Kennzeichnungspflichten, die sich aus anderen gesetzlichen Verordnungen ergeben, von dieser Empfehlung unberührt.

Bei Fragen unterstützt Sie die Landgard-Erzeugerhotline:
erzeugermanagement@landgard.de