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16.03.2026

Empco-Richtlinie: Neue gesetzliche Regularien für Nachhaltigkeitsaussagen betreffen auch die Erzeugerbetriebe

Nachhaltigkeit wird für uns als Erzeugergenossenschaft und unsere Mitgliedsbetriebe immer wichtiger – auch gesetzlich. Denn die Europäische Union (EU) hat in der Vergangenheit gleich mehrere neue Regelungen beschlossen oder angepasst, die direkte Auswirkungen auf unsere Arbeit haben. Durch sie wird Nachhaltigkeit im Handel insgesamt verbindlicher. Eine dieser neuen Regelungen ist die EmpCo-Richtlinie, die klare Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen setzt.

Dabei sind nicht nur Unternehmen wie Landgard betroffen, sondern auch die Produktion – also unsere Erzeugerbetriebe – muss sich künftig mit den Vorgaben der Richtlinie auseinandersetzen und die eigene Nachhaltigkeitskommunikation ggf. überarbeiten. Was bedeutet die Empco-Richtlinie konkret?

Diese EU-Richtlinie trat im März 2024 in Kraft und wird ab dem 27. September 2026 verbindlich. Sie soll Verbraucher*innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackungen schützen.
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „bienenfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen ab dann nur noch verwendet werden, wenn eine unabhängige, dritte Instanz die Aussagen wissenschaftlich geprüft hat. Dabei können die allgemeinen Aussagen sowohl die reine Textform, aber auch Bilder, Marken oder Piktogramme betreffen. Das Aufdrucken einer Biene beispielsweise ist künftig auch nicht mehr zulässig, sofern nicht auf dem gleichen Medium klar und belastbar nachvollzogen werden kann, aus welchem Grund eine Assoziation zwischen Produkt und Biene hergestellt wird. Nähere Informationen zu den überprüfbaren Quellen müssen für die Verbraucher*innen zudem z. B. über QR-Codes zugänglich sein.

Neben den Aussagen auf Homepages oder Etiketten hat die Richtlinie auch grundlegende Auswirkungen für Landgard und unsere Produkte. Unter anderem werden wir künftig unser Nachhaltigkeitssiegel „Respect Nature“ nicht mehr nutzen dürfen, da keine unabhängige Zertifizierung vorliegt. Auch diverse kundenspezifische Nachhaltigkeitssiegel wie z.B. „ProPlanet“ oder „Bee friendly“ sind nicht EmpCo-konform und dürfen nicht mehr in der Kommunikation verwendet werden.

Bitte prüfen Sie eingehend Ihre Produktverpackungen, um sicherzustellen, dass diese die EmpCo-Anforderungen auch nach dem 27. September 2026 erfüllen.

Haben Sie Fragen und benötigen Sie Unterstützung bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Richtlinien? Sprechen Sie unsere Nachhaltigkeitsmanagerin Dr. Marion Schweckhorst gerne an: marion.schweckhorst@landgard.de, Tel. +49 2839 59-4023.

Information: Landgard-Nachhaltigkeitsmanagement