16.03.2026
Empco-Richtlinie: Neue gesetzliche Regularien für Nachhaltigkeitsaussagen betreffen auch die Erzeugerbetriebe
Nachhaltigkeit wird für uns als Erzeugergenossenschaft und unsere Mitgliedsbetriebe immer wichtiger – auch gesetzlich. Denn die Europäische Union (EU) hat in der Vergangenheit gleich mehrere neue Regelungen beschlossen oder angepasst, die direkte Auswirkungen auf unsere Arbeit haben. Durch sie wird Nachhaltigkeit im Handel insgesamt verbindlicher. Eine dieser neuen Regelungen ist die EmpCo-Richtlinie, die klare Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen setzt.
Dabei sind nicht nur Unternehmen wie Landgard betroffen, sondern auch die Produktion – also unsere Erzeugerbetriebe – muss sich künftig mit den Vorgaben der Richtlinie auseinandersetzen und die eigene Nachhaltigkeitskommunikation ggf. überarbeiten. Was bedeutet die Empco-Richtlinie konkret?
Neben den Aussagen auf Homepages oder Etiketten hat die Richtlinie auch grundlegende Auswirkungen für Landgard und unsere Produkte. Unter anderem werden wir künftig unser Nachhaltigkeitssiegel „Respect Nature“ nicht mehr nutzen dürfen, da keine unabhängige Zertifizierung vorliegt. Auch diverse kundenspezifische Nachhaltigkeitssiegel wie z.B. „ProPlanet“ oder „Bee friendly“ sind nicht EmpCo-konform und dürfen nicht mehr in der Kommunikation verwendet werden.
Haben Sie Fragen und benötigen Sie Unterstützung bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Richtlinien? Sprechen Sie unsere Nachhaltigkeitsmanagerin Dr. Marion Schweckhorst gerne an: marion.schweckhorst@landgard.de, Tel. +49 2839 59-4023.
Information: Landgard-Nachhaltigkeitsmanagement