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20.09.2019

Landgard führt Informationskampagne zum Pflanzenpass durch und unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung

Armin Rehberg, Vorstandsvorsitzender der Landgard eG

Beratungsdefizite der berufsständischen Vertretungen führen zu großer Unsicherheit bei den Gartenbaubetrieben

Die Anforderungen an einen modernen Gartenbaubetrieb gehen weit über die Produktion hochwertiger Pflanzen in marktgerechten Qualitäten und Mengen hinaus. Neben weiteren Themen wie elektronische Datenübermittlung, kundengerechte Warendeklaration mit EAN, Pflegehinweise, Endpreise sowie nachhaltige Produktion müssen sich die Betriebe aktuell zusätzlich mit einer Reihe gesetzlicher Anforderungen auseinandersetzen. Hier reicht es für Betriebsleiter nicht, über diese Anforderungen lediglich informiert zu sein, sie müssen vielmehr gesetzeskonform umgesetzt werden. Ein Beispiel dafür war Anfang 2019 die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes mit der Anforderung zur Ermittlung und Meldung von Verkaufsverpackung an das Zentrale Verpackungsregister. Besonders aktuell und für die Betriebe inzwischen auch zeitkritisch ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Pflanzengesundheitsverordnung zur Einführung des neuen Pflanzenpasses zum 14. Dezember 2019.

„Gerade am Beispiel des Pflanzenpasses wird überdeutlich, dass die gartenbaulichen Erzeugerbetriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben von Verbänden und Politik weitestgehend alleine gelassen werden. Die EU-Verordnung wird in Deutschland durch das Fraunhofer Institut in deutsches Recht umgesetzt, die Kontrolle der Auflagen im EU-Binnenmarkt obliegt dabei den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Man sollte vermuten, dass gartenbauliche Fachverbände sich als Interessenvertretung der Gartenbaubetriebe verstehen und diese bei der Umsetzung der Vorgaben nach Kräften unterstützen – das ist am Beispiel des Pflanzenpasses jedoch offensichtlich nur begrenzt der Fall. Stattdessen müssen Vermarktungsorganisationen wie Landgard einspringen, um die Abstimmung mit den Pflanzenschutzdiensten herbeizuführen und die so gewonnenen Erkenntnisse über unsere eigenen Kommunikationskanäle an unsere Mitgliedsbetriebe weiterzugeben“, so Armin Rehberg, Vorstandsvorsitzender der Landgard eG.

Viele offene Fragen

Das Landgard Erzeugermanagement steht rund um den Pflanzenpass im engen Dialog mit den Mitgliedsbetrieben. Dabei wird immer wieder deutlich, dass auf Seiten der Betriebe große Unsicherheiten und Informationsdefizite bestehen. „Daher müssten die Gesetzestexte in einem ersten Schritt in eine für gartenbauliche Praktiker verständliche Form gebracht werden, um Unklarheiten zu beseitigen. Was ist etwa mit der Pflanzenpasspflicht für alle Pflanzen ‚zum Anpflanzen‘ gemeint? Darüber hinaus müssten an einigen Stellen unklare Vorgaben des Gesetzgebers konkretisiert werden. Wie müssen zum Beispiel gemischt bepflanzte Schalen mit dem Pflanzenpass deklariert werden, um die Vorgabe der Nennung des botanischen Namens gesetzeskonform zu erfüllen? Besondere Prozessabläufe sollten eng mit den Erzeugern abgestimmt werden. So ist die Angabe eines Rückverfolgbarkeitscodes nur bei Ware erforderlich, die nicht für den Endverbraucher bestimmt ist. In Summe geht es darum, den Betrieben dabei zu helfen, die Vorgaben des Pflanzenpasses rechtskonform, aber trotzdem praktikabel umsetzen zu können. So haben die Erzeugerbetriebe während der Versandvorbereitung kaum Zeit für eine Etikettierung der Pflanzentrays zum Beispiel für die Cash & Carry Märkte. Ein Lösungsansatz wäre etwa die Einzeltopfauszeichnung schon zum Zeitpunkt des Topfens“, so Dirk Bader, Generalbevollmächtigter Blumen & Pflanzen der Landgard eG. Bei diesen Fragestellungen ist eine enge und häufig auch persönliche Kommunikation mit den Erzeugerbetrieben zwingend erforderlich. Landgard hat begründete Zweifel daran, dass die politisch verantwortlichen Gremien die hierfür erforderlichen Kapazitäten aufbringen können.

Dirk Bader, Generalbevollmächtigter Blumen & Pflanzen der Landgard eG

Informationskampagne zum Pflanzenpass

Um diese behördliche Beratungslücke zu kompensieren und dem eigenen Selbstverständnis als größte deutsche Erzeugergenossenschaft für Blumen und Pflanzen gerecht zu werden, nutzt Landgard seit Monaten die eigenen Kommunikationskanäle, um die Mitgliedsbetriebe gezielt und verständlich über das Thema Pflanzenpass und die damit verbundenen Anforderungen zu informieren. So hat Landgard den Pflanzenpass seit April mehrfach im Erzeuger-Newsletter „Landgärtner aktuell“ und im Mitglieder- und Mitarbeitermagazin „Blattgrün“ thematisiert. Am 12. September hat Landgard zusammen mit Veiling Rhein-Maas und mit Beteiligung von Pflanzenschutzdienst, Wettbewerbern und Kunden in Straelen eine Informationsveranstaltung mit Diskussion und Fragemöglichkeiten ausgerichtet. Darüber hinaus werden Informationsplakate entwickelt und in den Warenannahmen der Cash & Carry Märkte aufgehangen. Mit den Plakaten werden Erzeugerbetriebe über das Thema Pflanzenpass informiert, die den E-Mail-Newsletter nicht abonniert haben.

Informationsveranstaltung zum Pflanzenpass am 12. September in Straelen, (c) Veiling Rhein Maas

Dass der Beratungsbedarf auf Seiten der Erzeugerbetriebe groß ist, zeigt auch das erhöhte Anfrageaufkommen bei der Erzeuger-Hotline des Landgard Erzeugermanagements. Hier melden sich aktuell täglich bis zu zehn Erzeuger, um sich telefonisch zum Thema Pflanzenpass beraten zu lassen. Diese Einzelberatung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem operativen Geschäft und wird unabhängig von Jahresumsätzen oder Vertragstypen geleistet.

„Unser umfangreiches Informationsangebot wird durch kontinuierliche Abstimmungen zur Umsetzung des Pflanzenpasses mit dem Handel und anderen Vermarktern ergänzt. Das ist im Interesse unserer Erzeuger sinnvoll und auch erforderlich, da Landgard Anlieferer zum Teil auch andere Vermarkter beliefern. Diese koordinierende Funktion ist eigentlich eine ureigene Aufgabe der berufsständischen Vertretungen im Gartenbau, die wir auffordern, sich beim Thema Pflanzenpass stärker zu engagieren. Landgard versucht, den Teilausfall des Beratungsangebotes der berufsständischen Vertretungen durch das eigene Engagement auf allen Ebenen zumindest teilweise auszugleichen und Umsetzungsfragen zur neuen Pflanzenschutzverordnung zu beantworten. Dies zählt jedoch nicht zu den Hauptaufgaben einer genossenschaftlichen Vermarktungsorganisation und wir haben auch in Zukunft nicht den Anspruch, politische Verantwortung zu übernehmen“, so Armin Rehberg.

Ein positives Beispiel aktiver berufsständischer Interessenvertretung zeigt aktuell die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Sie bemüht sich intensiv um Klärung der Frage, ob Topfkräuter zu der Kategorie „Pflanzen zum Anpflanzen“ gehören und damit pflanzenpasspflichtig sind. Viele Topfkräuter werden gar nicht verpflanzt und gehören nach Auffassung der BVEO nicht in den Geltungsbereich der Pflanzenschutzverordnung. Die meisten krautigen Topfkräuter werden in geschütztem Anbau produziert, so dass von einem stark minimierten Risiko einer Verschleppung von Quarantäne-Schaderregern auszugehen ist. Sollte dank BVEO hierzu eine belastbare Aussage erreicht werden, würde das für die betroffenen Topfkräuter-Erzeuger einen echten Mehrwert darstellen.