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Teilnahmebedingungen für das Grundschulprojekt „Unser Schulgarten“

1. Veranstalter
Veranstalter des Schulgartenprojekts ist die Landgard Stiftung im Folgenden „Veranstalter“ genannt. Die Aktion steht in keinem Zusammenhang mit Drittplattformen.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Wer darf teilnehmen: Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Grundschulen, die ihren offiziellen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und bislang keine Förderzusage erhalten haben.
  • Zustimmung: Mit der Teilnahme an dem Projekt erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
  • Kosten: Die Teilnahme an dem Projekt und dem damit verbundenen Wettbewerb ist komplett kostenlos.

3. Ablauf und Einreichung

  • Projektzeitraum: Die Bewerbungsphase startet am 10.07.2026.
  • Aufgabe: Die Teilnehmenden müssen sich über das Formular auf Grundschul-Projekt „Unser Schulgarten“ unter Angaben zur Schule und der vorhandenen Fläche, des Projektverantwortlichen, der Motivation für das Projekt und weiteren Angaben für das Projekt bewerben.
  • Einsendeschluss: Alle Bewerbungen  müssen mit vollständigen Angaben bis spätestens 30. November 2026, 23:59 Uhr  eingereicht werden. Später eingereichte Beiträge werden nicht berücksichtigt.
  • Abgabeform: Die Abgabe erfolgt ausschließlich per Online-Formular. 

4. Urheberrechte und Bildrechte 

  • Rechte am Beitrag: Die Teilnehmenden versichern, dass sie alle Rechte an den mit der Bewerbung eingereichten Beiträgen (Texte, Bilder, Zeichnungen) besitzen und keine Rechte Dritter verletzen.
  • Nutzungsrechte: Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die eingereichten Beiträge und Fotos für die Dokumentation des Projekts zu nutzen (z. B. auf der Landgard-Homepage, im Jahresbericht, in Landgard-Printmedien (wie u. a. „Blattgrün“), Landgard-Presseerklärungen, in weiteren (Print-) Publikationen,  Social Media Kanälen von Landgard eG sowie 1.000 gute Gründe und für die Projektkommunikation).
  • Einwilligung bei Personenabbildungen: Sind auf eingereichten Fotos Personen (insb. Kinder) zu sehen, muss vorab die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung vorliegen.

5. Jury-Bewertung und Gewinne

  • Die Jury: Die Auswahl der 8 Gewinnerschulen erfolgt basierend auf den eingereichten Information/ Kriterien durch den Vorstand der Landgard Stiftung.
  • Bewertungskriterien: Die Bewerbungen werden nach Umsetzbarkeit des Projekts anhand der schulischen Gegebenheiten, Sicherstellung der nachhaltigen Betreuung des Projekts und Motivation für das Projekt bewertet.
  • Preise: Zu gewinnen gibt es 1 von 8 „Unser Schulgarten Sets“ (2 Hochbeete, Erden, Pflanzen, Samen, Gartenzubehör und Lehrmaterial)
  • Keine Barauszahlung: Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Sachpreise ist ausgeschlossen. Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar.
  • Aktionstag: Die Preisverleihung wird im Rahmen eines Aktionstages an einer der ausgewählten Schulen durchgeführt. Dabei wird der Schulgarten der Gewinnerschule feierlich eingeweiht. Die Auswahl der Schule erfolgt auf Grundlage der höchsten Punktzahl, die im Bewertungsverfahren nach den festgelegten Kriterien erzielt wurde.

6. Datenschutz

  • Datenverarbeitung: Im Rahmen des Projekts werden personenbezogene Daten (Name des Projektbetreuers, Klasse, E-Mail-Adressen) der Teilnehmenden erhoben.
  • Zweck: Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Projekts, zur Benachrichtigung der Gewinner und für die namentliche Nennung bei der Siegerehrung verwendet.
  • Löschung: Nach Abschluss des Projekts werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Schlussbestimmungen

  • Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Änderungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Projekt bei unvorhergesehenen Umständen oder technologischen Problemen anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.