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Angepasste Regelungen für einreisende Kunden aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 15. April 2021 +++

Wir bedanken uns herzlich bei unseren Kunden, die diese Woche vor Ort in Straelen-Herongen eingekauft haben und die neuen, strengeren Regeln, welche auf Anweisung des Ordnungsamtes der Stadt Straelen eingeführt wurden, befolgt haben. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt, welches wir aufgrund von Gesprächen mit unseren Kunden erneut kontaktiert haben, haben wir für unsere Kunden angepasste Regeln erreichen können, welche den Einkauf vor Ort erleichtern.

Nachfolgende Vorgaben treten ab sofort für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten in Kraft:

  • Für Grenzpendler und Grenzgänger – damit sind auch unsere regelmäßigen Kunden gemeint – genügt ein Zeugnis oder Testergebnis, bei dem eine Abstrichnahme maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist.
  • Können Grenzpendler und Grenzgänger bei Einreise keinen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen, besteht die Verpflichtung, unverzüglich nach der Einreise eine Testung hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vornehmen zu lassen.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske im Versteigerungssaal und Foyer (inkl. Markt-Bistro) bleibt weiterhin jederzeit verpflichtend, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz.

Unsere Mitarbeiter werden Kontrollen der zuvor genannten Regeln durchführen.

Testangebot für Kunden, die aus Hochinzidenzgebieten einreisen
In Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister bieten wir unseren Kunden aus diesen Gebieten auch weiterhin die Durchführung von PoC-Schnelltests am Standort in Straelen-Herongen an:

  • Testtage in Straelen-Herongen:
    • montags: 09:00-14:00 Uhr
    • mittwochs: 09:00-14:00 Uhr
    • freitags: 09:00-11:00 Uhr
  • 15 Euro je Test (Bar- oder Kartenzahlung)
  • Wintergarten Markt-Bistro
  • Anmeldung nicht notwendig
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) erforderlich

Wir haben die Testzeiten entsprechend den neuen Regeln angepasst, sodass unsere Kunden jetzt auch freitags die Möglichkeit zur Durchführung eines Tests haben.

Darüber hinaus haben Sie auch verschiedene Möglichkeiten, sich in Deutschland (Testzentren Nordrhein-Westfalen) oder den Niederlanden testen zu lassen.

Alle weiterführenden Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.

FFP2-Maskenpflicht ab 12. April 2021

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 9. April 2021 +++

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, neuen Regelungen im Rahmen des Coronavirus und auf Anweisung des Ordnungsamtes der Stadt Straelen ist Veiling Rhein-Maas verpflichtet, neue, strengere Regeln anzuwenden. Ab Montag, den 12. April 2021, gilt bei Veiling Rhein-Maas im Versteigerungssaal und Foyer jederzeit eine FFP2-Maskenpflicht, also auch während des Einkaufs am Tribünenplatz. Das Tragen von allen anderen Masken ist ab diesem Datum im Versteigerungssaal und Foyer nicht mehr zulässig.


Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
Darüber hinaus weisen wir vor allem unsere Kunden, die in den Niederlanden wohnen und bei Veiling Rhein-Maas einkaufen möchten, nochmals darauf hin, dass seit dem 6. April 2021 neue Regelungen für die Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gelten. Insbesondere besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines maximal 24 Stunden alten, negativen Corona-Tests – dies gilt auch für unsere Kunden, die in Frankreich wohnen und vor Ort in Straelen-Herongen einkaufen möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugangskontrollen
Ab Montag, den 12. April 2021, werden daher im Foyer der Versteigerung Zugangskontrollen durchgeführt. Bitte denken Sie an jedem Einkaufstag an das Tragen einer FFP2-Maske und zudem an das Mitführen Ihres aktuellen, negativen Corona-Tests, wenn Sie aus den Niederlanden oder Frankreich einreisen und bei uns einkaufen.
Wir können nur Kunden, die bei uns einkaufen möchten, Zugang zum Versteigerungssaal und Foyer gewähren. Hierzu müssen sie zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Zuvor genannte Regeln wurden mit dem Ordnungs- und Gesundheitsamt abgestimmt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung – tragen Sie mit dazu bei, dass wir auch weiterhin versteigern können und wir alle gesund bleiben!

Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.

Rund um Ostern 2021 wird gemäß regulärer Jahresplanung versteigert

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 25. März 2021 +++

Veiling Rhein-Maas wird in der Woche vor Ostern 2021 (KW 13) wie geplant an allen Wochentagen versteigern. Am Karfreitag, den 2. April 2021, wird selbstverständlich, wie auch in den letzten Jahren, wieder eine Sonderversteigerung durchgeführt. Am Ostermontag, den 5. April 2021, findet keine Versteigerung in Straelen-Herongen statt. Danach wird wieder regulär ab Dienstag, den 6. April 2021, versteigert.

Schützen Sie sich und Ihr Umfeld
Wir weisen unsere Kunden und Anlieferer nochmals ausdrücklich darauf hin, die AHA-Regeln (1,5 m Abstand, Hygienemaßnahmen und Tragen von Alltagsmasken) – für Ihre eigene Gesundheit und die unserer Mitarbeiter – einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist in allen öffentlichen Bereichen bei Veiling Rhein-Maas, also auch in den Hallen, verpflichtend. Bitte weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter, die sich auf unserem Betriebsgelände aufhalten, darauf hin. Wir zählen auf Ihre Unterstützung – vielen Dank!

Aktuelle Informationen
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter darüber informieren.

Ausgedehnte Einkaufsmöglichkeiten in einigen Cash & Carry-Märkten und Floristik-Filialen am Samstag und Sonntag

+++ Landgard Update vom 4. März 2021 +++

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat gestern zusammen mit der Bundesregierung u.a. beschlossen, dass bundesweit alle Blumengeschäfte und Gartenmärkte ab kommendem Montag, 08.03.2021, unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen können.

Damit Sie sich im Vorfeld der Öffnungen mit Ware versorgen können, haben einige der Landgard Cash & Carry-Märkte am Samstag (06.03.2021) verlängerte Öffnungszeiten bzw. am Sonntag (07.03.2021) geöffnet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Standortseiten unserer Märkte im Bereich Sonderöffnungszeiten.

Ihre Warenversorgung bei Landgard ist damit weiterhin umfänglich gewährleistet. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Durch die Geschäftsöffnungen, die ein Privileg gegenüber anderen Bereichen des Handels darstellen, steht die Grüne Branche insgesamt verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Daher ist es umso wichtiger, dass wir alle zusammen auch weiterhin die in der AHA+L-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutzmasken + Lüften) zusammengefassten strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen inklusive der Nutzung der Corona-Warn-App befolgen. Hier stehen Erzeuger*innen, Mitarbeiter*innen und Kund*innen gemeinsam in der Pflicht, sich weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten. Nur so können wir die Infektionsrisiken für Mitarbeiter*innen, Erzeuger*innen und Kund*innen gemeinsam so gering wie möglich halten und unseren Teil dazu beitragen, die Geschäftsöffnungen in der Grünen Branche zu rechtfertigen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiter*innen weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Die Landgard Cash & Carry-Märkte und Floristik-Filialen weiten die Öffnungszeiten ab 01.03.2021 wieder aus

+++ Landgard Update vom 25. Februar 2021 +++

Auch wenn die Situation aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin schwierig und
herausfordernd ist, hat die Nachfrage in den Cash & Carry-Märkten deutlich angezogen. Grund dafür ist, zusätzlich zum schönen Wetter, dass in vielen Bundesländern Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und zum Teil auch Baumärkte weiterhin bzw. wieder öffnen können. Mit Unterschieden von Bundesland zu Bundesland sind diese Geschäfte in 13 von 16 Bundesländern entweder bereits geöffnet oder werden zwischen dem 1. und 7. März öffnen.

Umso mehr freut es uns, dass wir Sie in unseren Cash & Carry-Märkten sowie in
unseren Floristik-Filialen weiterhin begrüßen dürfen. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Um der wieder gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und Ihnen Ihren Einkauf zu erleichtern, weiten wir unsere Öffnungszeiten ab dem 01.03.2021 wieder aus. Die Öffnungszeiten Ihres Landgard-Marktes entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Ihre Warenversorgung bei Landgard bleibt damit weiterhin umfänglich gewährleistet.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiter*innen weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Der Landgard Cash & Carry-Markt in Wien weitet die Öffnungszeiten wieder aus

+++ Landgard Update vom 2. Februar 2021 +++

Die österreichische Bundesregierung hat am Montag darüber informiert, dass der seit sechs Wochen geltende Lockdown im Handel und einigen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gelockert wird. U.a. darf der Handel ab dem 8. Februar wieder öffnen, die Öffnungszeiten sind jedoch begrenzt. Pro Kund*in muss zudem eine Fläche von 20 m2 verfügbar sein. Darüber hinaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Weitere Informationen zu den aktuellen Schutzmaßnahmen in Österreich finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Nach dem Ende des Lockdowns passen wir unsere Öffnungszeiten ab dem
8. Februar
wie folgt an:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 5:00 – 14:00 Uhr
  • Dienstag: 5:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag: 5:00 – 10:00 Uhr

In diesen Zeiten ist der Einkauf bei uns unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auch auf der Seite des Cash & Carry-Marktes im Internet.

Die Mitarbeiter*innen Cash & Carry Markt in Wien freuen sich, Sie ab dem 8. Februar zu den wieder ausgedehnten Öffnungszeiten mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund.

Anpassung der Öffnungszeiten in den Cash & Carry-Märkten und bei Trendways ab 18.01.2021

+++ Landgard Update vom 15. Januar 2021 +++

Liebe Kund*innen,

die Situation aufgrund der Corona-Krise ist für Sie und für uns weiterhin extrem schwierig und herausfordernd. So können unsere Cash & Carry-Märkte zwar trotz Lockdown bisher geöffnet bleiben, da der Großhandel wie schon im Frühjahr 2020 von den Schließungen ausgenommen ist. Dafür sind mit den Blumengeschäften und Gartencentern viele von Ihnen und damit sehr wichtige Kundengruppen für uns seit dem 16. Dezember bis auf Ausnahmen in wenigen Bundesländern geschlossen. Baumärkte dürfen, wenn überhaupt, nur von gewerblichen Kunden besucht werden.

Das alles hat Auswirkungen auf die Nachfrage in den Cash & Carry-Märkten. Darauf müssen wir reagieren und die Grundversorgung des Fachhandels mit Blumen und Pflanzen gleichzeitig trotzdem aufrechterhalten.

Zusätzlich zur Einführung von Kurzarbeit im Landgard-Fachhandel passen wir daher die Öffnungszeiten in unseren Cash & Carry-Märkten und bei Trendways ab dem 18.01.2021 bis auf Weiteres an. Die konkreten Öffnungszeiten Ihres Cash & Carry-Marktes oder Ihrer Floristik-Filiale finden Sie auf www.landgard.de. Die bereits geänderten Öffnungszeiten bei Bloomways sind weiterhin gültig.

Es freut uns, einige von Ihnen in dieser Situation weiterhin in unseren Cash & Carry-Märkten, in unseren Trendways-Filialen und bei Bloomways begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiter*innen weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Der Landgard Cash & Carry Markt und Bloomways in Wien sind weiterhin geöffnet

+++ Landgard Update vom 30. Dezember 2020 +++

Für die Zeit vom 28. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021 wurde von der österreichischen Bundesregierung erneut ein landesweiter Lockdown verhängt, um die aktuell sehr schnelle Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich einzudämmen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist der Großhandel von den vorübergehenden Geschäftsschließungen nicht betroffen. Damit bleiben der Landgard Cash & Carry Markt und die Bloomways Filiale in Wien weiterhin geöffnet.

Für die Dauer des Lockdowns haben wir unsere Öffnungszeiten inklusive Sonderöffnungszeiten und Feiertagsschließungen wie folgt angepasst:

Cash & Carry Markt

  • Montag bis Freitag: 6:00 – 12:00 Uhr, samstags geschlossen
  • 31.12.2020 (Silvester): 6:00 – 10:00 Uhr
  • 01. und 02.01.2021: geschlossen
  • 06.01.2021 (Dreikönigstag): geschlossen

Bloomways

  • 28.12.2020 – 02.01.2021: Montag bis Donnerstag 5:00 – 10:00 Uhr, Freitag und Samstag geschlossen
  • 04.01.2021 – 16.01.2021: Montag bis Samstag 5:00 – 10:00 Uhr
  • 06.01.2021 (Dreikönigstag): geschlossen

In den aufgeführten Öffnungszeiten ist der Einkauf bei uns unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auch auf den Seiten des Cash & Carry Marktes und von Bloomways im Internet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cash & Carry Markt und der Bloomways Filiale in Wien freuen sich, Sie weiterhin trotz Einschränkungen mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute für das Jahr 2021. Bitte bleiben Sie vor allem gesund.

Veiling Rhein-Maas bleibt auch ab Januar 2021 laut der regulären Jahresplanung geöffnet

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 23. Dezember 2020 +++

Die Versteigerung in Straelen-Herongen wird auch ab Januar 2021 laut der ursprünglichen Jahresplanung durchgeführt. Ab Montag, den 4. Januar 2021, wird an allen regulären Versteigerungstagen normal versteigert. Veiling Rhein-Maas bleibt weiterhin an Ihrer Seite und bietet als zuverlässiger Partner die Blumen und Pflanzen der Anlieferer über alle Einkaufskanäle an.

Wir empfehlen unseren Anlieferern außerdem, ihre geplante Anlieferung vorab mit unserem Sortimentsmanagement abzustimmen und die Winteranlieferzeiten zu beachten. Unsere Kunden bitten wir, mit unserer Abteilung Kundenbetreuung in Kontakt zu bleiben.

Aktuelle Informationen
Wenn aufgrund von neuen Entwicklungen rund um das Coronavirus bei Veiling Rhein-Maas andere Maßnahmen getroffen werden müssen, informieren wir Sie umgehend über unsere Newsletter und unsere Website.

Vielen Dank!
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit in diesen herausfordernden Zeiten! Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien im Namen der Geschäftsführung sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Veiling Rhein-Maas frohe Weihnachten und für 2021 alles Gute und viel Erfolg! Bleiben Sie gesund!

Floristen und Friedhofsgärtner in Hessen bleiben geöffnet

+++ Landgard Update vom 16. Dezember 2020 +++

Das Land Hessen hat in den Auslegungshinweisen zur aktuellen Coronaschutzverordnung ausdrücklich festgelegt, dass Floristen und Friedhofsgärtnereien von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen sind und während des Lockdowns weiter öffnen können. Der Blumenhandel, Gärtnereien und Baumschulen müssen hingegen bis auf den Verkauf von Weihnachtsbäumen schließen.

Darüber hinaus ist laut der aktuellen Coronaschutzverordnung in Hessen auch der Betrieb von Baumärkten weiterhin gestattet, allerdings nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden.

Ebenfalls geöffnet sind alle Landgard Cash & Carry Märkte sowie die Filialen von Trendways und Bloomways. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Blumenläden in Mecklenburg-Vorpommern bleiben geöffnet

+++ Landgard Update vom 16. Dezember 2020 +++

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in der aktuellen Coronaschutzverordnung ausdrücklich festgelegt, dass Blumenläden von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen sind und während des Lockdowns weiter öffnen können.

Ebenfalls geöffnet sind alle Landgard Cash & Carry Märkte sowie die Filialen von Trendways und Bloomways. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Selbstproduzierende und -vermarktende Floristen, Blumenläden und Gartenbaubetriebe in Sachsen bleiben geöffnet

+++ Landgard Update vom 15. Dezember 2020 +++

Das Land Sachsen hat in seiner seit dem 14. Dezember gültigen Coronaschutzverordnung festgelegt, dass Floristen, Blumenläden und Gartenbaubetriebe von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen sind und während des Lockdowns weiter öffnen können. Das wird in § 4, Absatz 1 der Verordnung geregelt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um selbstproduzierende und -vermarktende Betriebe handelt, die die Pflanzen selbst anbauen sowie anschließend selbst weiterverarbeiten. In diesen Geschäften ist darüber hinaus auch die Abholung vorher bestellter Waren möglich.   

Ebenfalls geöffnet sind alle Landgard Cash & Carry Märkte sowie die Filialen von Trendways und Bloomways. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Veiling Rhein-Maas bleibt bis Ende 2020 laut der regulären Jahresplanung geöffnet

+++ Landgard Update vom 15. Dezember 2020 +++

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Versteigerung am Marktplatz in Straelen-Herongen bis Ende 2020 unverändert geöffnet bleibt und an allen regulären Versteigerungstagen wie geplant normal durchgeführt wird. Veiling Rhein-Maas wird weiterhin als zuverlässiger Partner die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung jedoch die Anliefer- und Öffnungszeiten rund um die kommenden Feiertage.

Neue Maßnahmen in Deutschland und den Niederlanden
In Deutschland und den Niederlanden wurden Anfang dieser Woche verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

In Nordrhein-Westfalen sind Blumenfachgeschäfte (laut Coronaschutzverordnung §11, Abs. 1, Satz 7 und 8) von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, ausgenommen und können während des Lockdowns weiter öffnen. Auch der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist weiterhin gestattet, allerdings nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden.

In den Niederlanden mussten die Geschäfte schon ab heute, den 15. Dezember 2020, schließen. Eine Ausnahme gilt neben den Lebensmittelgeschäften unter anderem für Geschäfte, die Weihnachtsbäume und Blumen verkaufen. Hier ist der Verkauf draußen – außerhalb der Geschäftsräume – weiterhin gestattet.

Schützen Sie sich und Ihr Umfeld
Damit die Versteigerung bei Veiling Rhein-Maas weiterhin sicher durchgeführt werden kann, weisen wir unsere Kunden und Anlieferer nochmals ausdrücklich darauf hin, die AHA-Regeln (1,5 m Abstand, Hygienemaßnahmen und Tragen von Alltagsmasken) einzuhalten. Das Tragen einer Maske ist in allen öffentlichen Bereichen bei Veiling Rhein-Maas seit Anfang Oktober 2020 verpflichtend und für die Nutzung der Services unumgänglich.

Aktuelle Informationen
Abhängig von den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in den kommenden Wochen, werden wir entscheiden, wie unsere Öffnungszeiten ab Januar 2021 aussehen werden. Wir werden Sie über Veränderungen auf unserer Website und ggf. in unserem Newsletter informieren.
Darüber hinaus empfehlen wir unseren Anlieferern, ihre geplante vorab Anlieferung mit unserem Sortimentsmanagement abzustimmen und unseren Kunden mit unserer Abteilung Kundenbetreuung in Kontakt zu bleiben.

Blumenfachgeschäfte bleiben in Nordrhein-Westfalen geöffnet

+++ Landgard Update vom 15. Dezember 2020 +++

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in seiner ab dem 16. Dezember gültigen Coronaschutzverordnung festgelegt, dass Blumenfachgeschäfte von den behördlich verordneten Geschäftsschließungen ausgenommen sind und während des Lockdowns weiter öffnen können.

Das wird in § 11, Absatz 7 der Verordnung geregelt. Demnach bleibt der Betrieb von „Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen, soweit sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs (Übertöpfe und so weiter) beschränken…“, zulässig. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Fachverbandes Deutscher Floristen konkretisiert die ab dem 16. Dezember geltenden Sortimentsbeschränkungen für Blumenfachgeschäfte auf seiner Webseite. Verkauft werden dürfen demnach schnell verderbliche Schnittblumen (auch verarbeitete Schnittblumen), Topfblumen und unmittelbares Zubehör für Schnitt- und Topfblumen (z.B. Übertöpfe, Vasen, Glückwunschkarten etc.). Nicht verkauft werden dürfen hingegen z. B. Parfums, Armbanduhren, Schmuck, Kerzen, Lampen, Delikatessen, klassische Geschenkartikel, Tee, Wein, Gewürze etc.

Darüber hinaus ist laut der aktuellen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen auch der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten weiterhin gestattet, allerdings nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden.

Ebenfalls geöffnet sind alle Landgard Cash & Carry Märkte sowie die Filialen von Trendways und Bloomways. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Landgard Cash & Carry-Märkte und Trendways bleiben bundesweit geöffnet

+++ Landgard Update vom 14. Dezember 2020 +++

Der Großhandel ist von den Geschäftsschließungen, die im Zuge des Lockdowns ab dem 16. Dezember vorgeschrieben sind, bisher nicht betroffen. Daher sind bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte, der Cash & Carry Markt in Wien sowie die Trendways Filialen weiterhin geöffnet und stehen Ihnen zu den bisherigen Öffnungs- und Anlieferzeiten unverändert zur Verfügung.

Die aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Cash & Carry und Trendways Märkte sowie der Bloomways-Filialen finden Sie auch online auf der Seite der Landgard Standorte.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie bis dahin vor allem gesund.

Landgard Cash & Carry-Märkte und Trendway in Sachsen derzeit geöffnet

+++ Landgard Update vom 11. Dezember 2020 +++

Sachsen wird am 14. Dezember die Corona-Maßnahmen weiter verschärfen. Damit soll auf stark steigende Infektionszahlen reagiert werden, kündigte die Landesregierung am Dienstag an. Schulen, Kitas und viele Geschäfte sollen ab Montag schließen. Konkrete Festlegungen, welche Geschäfte hiervon betroffen sein werden, gibt es bisher jedoch von offizieller Seite noch nicht.

Die Landgard Cash & Carry-Märkte sowie die Trendways-Filialen in Sachsen sind daher aktuell weiterhin geöffnet und stehen Kunden zu den bisherigen Öffnungs- und Anlieferzeiten unverändert zur Verfügung.

Die aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Cash & Carry- und Trendways-Märkte sowie der Bloomways-Filialen finden Sie auch online auf der Seite der Landgard Standorte.

Die Landgard Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie trotz Einschränkungen vorerst weiterhin mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Sobald die Landesregierung genaue Angaben veröffentlicht, welche Geschäfte von dem Lockdown betroffen sein werden, informieren wir Sie natürlich umgehend.

Bitte bleiben Sie bis dahin vor allem gesund.

Der Landgard Cash & Carry Markt in Wien weitet die Öffnungszeiten wieder aus

+++ Landgard Update vom 4. Dezember 2020 +++

Die österreichische Bundesregierung hat vorgestern darüber informiert, dass der seit dem 17. November geltende Lockdown im Handel und einigen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens am 6. Dezember endet. Der Handel ist dabei allerdings weiterhin gehalten, um 19:00 Uhr zu schließen, damit Kunden und Mitarbeiter die ab 20:00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen einhalten können.

Nach dem Ende des Lockdowns passen wir unsere Öffnungszeiten ab dem 7. Dezember wie folgt an:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 5:00 – 14:00 Uhr
  • Dienstag: 5:00 – 19:00 Uhr
  • Samstag: 5:00 – 10:00 Uhr

In diesen Zeiten ist der Einkauf bei uns unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auch auf der Seite des Cash & Carry Marktes im Internet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cash & Carry Markt in Wien freuen sich, Sie ab dem 7. Dezember zu den wieder ausgedehnten Öffnungszeiten mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie bis dahin vor allem gesund.

 

Der Landgard Cash & Carry Markt und Bloomways in Wien sind weiterhin geöffnet

+++ Landgard Update vom 16. November 2020 +++

Für die Zeit vom 17. November bis zum 6. Dezember 2020 wurde von der österreichischen Bundesregierung wie schon im Frühjahr erneut ein landesweiter Lockdown verhängt, um die aktuell sehr schnelle Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich einzudämmen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist der Großhandel von den vorübergehenden Geschäftsschließungen nicht betroffen. Damit bleiben der Landgard Cash & Carry Markt und die Bloomways Filiale in Wien weiterhin geöffnet.

Für die Dauer des Lockdowns haben wir unsere Öffnungszeiten wie folgt angepasst

  • Cash & Carry Markt: Montag bis Freitag 6 bis 12 Uhr, samstags geschlossen
  • Bloomways: Montag bis Freitag 4 bis 12 Uhr, Samstag 4 bis 10 Uhr

In diesen Zeiten ist der Einkauf bei uns unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich.    
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auch auf den Seiten des Cash & Carry Marktes und von Bloomways im Internet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cash & Carry Markt und der Bloomways Filiale in Wien freuen sich, Sie weiterhin trotz Einschränkungen mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Bitte bleiben Sie bis dahin vor allem gesund.

Anpassungen Uhrvorverkauf und Modernisierung Uhrenfront

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 28. Mai, 15 Uhr +++

Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen hat Veiling Rhein-Maas entschieden, die Reservierungsmöglichkeiten im Uhrvorverkauf erneut anzupassen. Unsere Kunden haben somit ab Dienstag, den 2. Juni 2020, die Möglichkeit, die folgenden maximalen Anteile im Uhrvorverkauf zu reservieren:

Topfpflanzen

  • Musterpartien auf CC-Containern: 50 % (Mindestabnahmemenge: 1 CC-Container)
  • Großpartien auf CC-Containern: 50 % (Mindestabnahmemenge: 1 CC-Container)
  • Einzelpartien auf CC-Containern: 30 % (Mindestabnahmemenge: 1 Lage)
  • auf Stapelwagen: 50 % (Mindestabnahmemenge: 3 Einheiten)

Schnittblumen

  • auf Stapelwagen: 50 % (Mindestabnahmemenge: 1 Einheit)

Modernisierung der Uhrenfront startet am 19. Juni 2020
Wie bereits angekündigt, startet Veiling Rhein-Maas im Juni mit der Umrüstung der Uhrenfront auf neueste LED-Technik. Zudem wird der Informationsbildschirm unter den Uhren 4 und 5 modernisiert.

Am Freitag, den 19. Juni 2020, wird nach der Versteigerung mit der Modernisierung der Uhrenfront gestartet. Demzufolge stehen ab Montag, den 22. Juni 2020, nur noch sechs Uhren – jeweils drei für Schnittblumen und Topfpflanzen – für die Versteigerung zur Verfügung. Für die Dauer der Umbauphase werden die Produkte auf die verbliebenen Uhren aufgeteilt. Derzeit wird noch analysiert, welche Auswirkungen dies auf die Versteigerungsdauer hat. Bei einer eventuellen Anpassung des Versteigerungsbeginns werden Sie spätestens am Freitag, den 12. Juni 2020, informiert. Die Fertigstellung aller acht Uhren ist für Anfang September 2020 geplant.

Bei den modernisierten Uhren wird sich nur wenig am Layout, Aufbau oder Inhalt ändern, es werden lediglich einige Felder anders dargestellt oder zusätzliche Informationen ergänzt. Diese Anpassung erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung aller acht Uhren.

Weitere Informationen über dieses Projekt erhalten Sie über den wöchentlichen E-Mail-Newsletter „Aktuell“ von Veiling Rhein-Maas und über die Bildschirme im Versteigerungssaal.

Beachten Sie auch weiterhin die Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften!
Für Veiling Rhein-Maas hat die Gesundheit aller Mitarbeiter, Kunden und Anlieferer höchste Priorität. Daher weisen wir Sie nochmals darauf hin, auf dem gesamten Betriebsgelände in Straelen-Herongen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Wenn Sie alleine auf einer Tribünenbank im Versteigerungssaal sitzen, nutzen Sie bitte ausschließlich freie, nicht gesperrte Sitzplätze. Bitte tragen Sie eine Maske, wenn Sie zu zweit auf einer Tribünenbank sitzen. Aufgrund der aktuellen Situation gibt es momentan keine Bedienung an den Sitzplätzen im Versteigerungssaal, bitte nutzen Sie die Ausgabetheke des Markt Bistros.

Anlieferung von A2-Qualität wieder zulässig

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 20. Mai, 16 Uhr +++

Aufgrund der aktuellen Marktsituation wird Veiling Rhein-Maas die Anlieferung von Topfpflanzen in A2-Qualität für die Versteigerung ab Montag, den 25. Mai 2020, wieder zulassen. Die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität ist weiterhin nicht möglich. Für die Anlieferung von A2-Qualität gelten bestimmte Rahmenbedingungen.

Regeln für die Anlieferung von A2-Qualität

  • Für Anlieferer, die in den vergangenen vier Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab zuvor genanntem Datum die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern.
  • Für Anlieferer, die noch nie oder unregelmäßig in den vergangenen vier Wochen angeliefert haben, ist eine Anlieferung von A2-Qualität nicht erlaubt.
  • Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.
  • Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet.
  • Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen.
  • Die Anlieferung von Handelsware ist auch weiterhin nicht zugelassen.

Bitte beachten Sie für die Anlieferung von A2-Qualität obenstehende Regeln. Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeitern der Qualitätskontrolle auf.

Anliefer- und Öffnungszeiten Feiertage Juni 2020

Bitte beachten Sie die Anliefer- und Öffnungszeiten rund um die kommenden Feiertage:

  • Keine Versteigerung am Pfingstmontag (Montag, den 1. Juni 2020)
  • Keine Versteigerung an Fronleichnam (Donnerstag, den 11. Juni 2020)

Klicken Sie hier für die angepassten Anliefer- und Öffnungszeiten rund um diese Feiertage. Ab Sonntag, den 31. Mai 2020, gilt die Saisonanlieferzeit nicht mehr und es tritt die Sommeranlieferzeit in Kraft.

Aktuelle Informationen zum Ein- und Verkauf bei Veiling Rhein-Maas

+++ Veiling Rhein-Maas Update vom 22. April, 18 Uhr +++

Die Coronakrise trifft uns alle und fordert uns täglich heraus. Wir bei Veiling Rhein-Maas tun alles, um den reibungslosen Geschäftsbetrieb unter den gegeben Umständen aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir uns nochmals ausdrücklich bei unseren Kunden und Anlieferern für ihre Disziplin, ihre Geduld und ihr Verständnis bedanken.

Keine Versteigerung am Tag der Arbeit
Am niederländischen Königstag, Montag, den 27. April, wird bei Veiling Rhein-Maas versteigert. Am Tag der Arbeit, Freitag, den 1. Mai, wird in Straelen-Herongen nicht versteigert. Es gelten angepasste Anliefer- und Öffnungszeiten bei Veiling Rhein-Maas, klicken Sie hier für die Übersicht.

Platzreservierung und Fernkauf-Nutzung
Nach Rücksprache mit der Kundenvertretung von Veiling Rhein-Maas wurde entschieden, ausgewählten Kunden ab Montag, den 27. April 2020, die Möglichkeit zu bieten, Tribünenplätze zu reservieren (jeweils ein Platz pro Bank). Die entsprechenden Kunden wurden über diese Möglichkeit bereits durch unsere Kundenbetreuung informiert. Es werden ungefähr 20 % der Plätze vorreserviert, diese Auswahl wurde von uns nach verschieden Kriterien vorgenommen.

Diese Reservierung muss am Vortag der Versteigerung bis 12:00 Uhr erfolgen und wird bei Nichtinanspruchnahme am Folgetag (Versteigerungstag) um 06:10 Uhr wieder aufgehoben. Es kann nur für einen Tag im Voraus reserviert werden, eine Reservierung für montags kann bis freitags um 12:00 Uhr erfolgen.

Für die reservierten Plätze gelten folgende Regeln :

  • Nur ein Einkäufer je Kundennummer hat Anspruch auf einen reservierten Platz.
  • Familienmitglieder oder Personen die zusammen anreisen/arbeiten können wieder gemeinsam eine Tribünenbank nutzen, wenn beide Personen durchgängig eine Mund-Nasenmaske im Versteigerungssaal tragen.
  • Kunden dürfen keine „eigenen Kunden“ mit in den Versteigerungssaal nehmen. Wir können nur Kartenhaltern Zugang gestatten.

Wir sind uns sicher, mit obenstehender Vorgehensweise zur Platzreservierung einen weiteren (kleinen) Schritt in Richtung „Normalität“ durchgeführt zu haben.

Wir rufen Sie nochmals dazu auf, vorrangig den Fernkauf für Ihren Einkauf zu nutzen. Für KW 18 ist ein „Fernkauf-Training“ via „Zoom“ geplant. Kunden, die das Fernkaufsystem noch nicht nutzen oder Unsicherheiten bei der Bedienung haben, laden wir herzlich zu diesem Training ein. Weitere Informationen hierzu folgen. Bitte nutzen Sie auch weiterhin verstärkt die Möglichkeiten des Uhrvorverkaufs und Webshops. Wenn Sie noch keinen Zugang zu diesen digitalen Vermarktungskanälen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf.

Start „Premium Quality“ Osteospermum und Pelargonium zonale
Nach Abstimmung mit den Gremien von Veiling Rhein-Maas wird das Prädikat „Premium Quality“ wieder bei einigen Topfpflanzen eingeführt. Ab Montag, den 4. Mai 2020, können Osteospermum und Pelargonium zonale wieder als „Premium Quality“ bei Veiling Rhein-Maas vermarktet werden. Die Kriterien und zulässigen Mengen wurden mit den betreffenden Anlieferern vorab persönlich und detailliert abgestimmt. Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Öffnung von Geschäften, Floristen und Gartencentern in Deutschland
Am 15. April 2020 haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin auf Lockerungen der Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus geeignet. So dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² unter Einhaltung der Vorgaben (die von Bundesland zu Bundesland variieren) ab spätestens Montag, den 27. April 2020, wieder öffnen. Nachdem auch Bayern die Regelungen gelockert hat, dürfen Blumen und Pflanzen wieder in allen Bundesländern verkauft werden.

Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
Die Bundesregierung empfiehlt dringend das Tragen eines Mundschutzes in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Inzwischen haben alle Bundesländer eine Maskenpflicht verabschiedet. Ab dem 27. April tritt sie in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Veiling Rhein-Maas folgt der Empfehlung der Bundesregierung und hat diesbezüglich Maßnahmen getroffen:

  • Maskenpflicht für Mitarbeiter des Service und Import Centers sowie des Teilkarrenlagers
  • Bereitstellung von Schutzmasken für alle Mitarbeiter der Versteigerung
  • Online-Lehrgang für alle Mitarbeiter bezüglich der Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Immer mehr Bundesländer führen Maskenpflicht ein

+++ Landgard: Update vom 22. April, 9 Uhr +++

Die Bundesregierung empfiehlt inzwischen dringend, beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Schutzmaske zu tragen. Eine deutschlandweit einheitliche Linie zum Tragen von Gesichtsmasken gibt es allerdings noch nicht. Vielen Bundesländern geht diese Regelung nicht weit genug.

Aktuell ist zu beobachten, dass immer mehr Bundesländer flankierend zu den Lockerungen gerade im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr eine Maskenpflicht einführen. Einzelne Kommunen haben darüber hinaus inzwischen eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt.

Eine aktuelle Übersicht zu den entsprechenden Regelungen in den Bundesländern und in einzelnen Kommunen finden Sie hier.

Sonderöffnungen der Cash & Carry Märkte

+++ Landgard: Update vom 20. April, 14 Uhr +++

Die Nachfrage in unseren Cash & Carry Märkten hat aufgrund des schönen Frühlingswetters und der mit Ausnahme von Bayern inzwischen bundesweiten Öffnung von Blumengeschäften, Floristen und Bau- und Gartenmärkte merklich angezogen.

Um der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden und Ihnen Ihren Einkauf weiter zu erleichtern, laden wir Sie bis zum 10. Mai 2020 speziell für die Beet & Balkon-Saison zu einer Reihe von Sonderöffnungen in die Cash & Carry Märkte ein. Die konkreten Termine und Uhrzeiten der Sonderöffnungen finden Sie zusammen mit den regulären Öffnungszeiten Ihres Landgard Marktes auf unserer Webseite. Die Märkte öffnen auch samstags an fast allen Standorten.

Es freut uns, dass wir Sie trotz der Auswirkungen der Corona-Krise in unseren Cash & Carry Märkten, bei Trendways sowie bei Bloomways begrüßen dürfen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Ab Montag: Einzelhandelsgeschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen

+++ Landgard: Update vom 17. April, 9 Uhr +++

Ab dem 20. April sollen bundesweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schrittweise gelockert werden. Darauf haben sich Bund und Länder gestern verständigt. Danach dürfen u.a. Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 qm ab Montag wieder öffnen, sofern sie ein Hygienekonzept vorweisen können. Dies betrifft auch die Grüne Branche in allen Bundesländern. Zusätzlich wird Verbrauchern dringend empfohlen, beim Einkauf sowie im öffentlichen Nahverkehr einen Mundschutz zu tragen.

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben darüber hinaus bestehen.

Auch die an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen werden bis 4. Mai 2020 verlängert.

Bundesweit sind bereits heute alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen für unsere Kunden geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Blumengeschäfte und Floristen in Schleswig-Holstein dürfen wieder öffnen

+++ Landgard: Update vom 9. April, 14 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Von den bereits seit vorletzter Woche geltenden Geschäftsschließungen ausdrücklich ausgenommen sind in Schleswig-Holstein laut der aktualisierten Positivliste jetzt auch Blumengeschäfte und Floristen. Bau- und Gartenmärkte durften ohnehin geöffnet bleiben.

Die heute aktualisierte Positivliste der schleswig-holsteinischen Corona-Verordnung finden Sie hier. Darin werden neben Bau- und Gartenmärkten jetzt auch Floristen als Betriebe aufgelistet, die unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Ebenfalls geöffnet sind bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Versteigerung findet wieder gemäß ursprünglichem Jahreskalender statt

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 8. April, 16 Uhr +++

Durch verbesserte Rahmenbedingungen in Verbindung mit der guten Wetterlage hat der Markt an Stabilität gewonnen. Die Nachfrage steigt weiter an und die Warenversorgung ist gesichert. Daher wird ab Dienstag, den 14. April 2020, bei Veiling Rhein-Maas wieder gemäß des ursprünglichen Jahreskalenders versteigert: Die Frühversteigerung startet dann und es wird von montags bis freitags versteigert, somit gelten die normalen Anliefer- und Öffnungszeiten. Der Verkauf von Zimmer- und Gartenpflanzen beginnt ab kommenden Dienstag an den Uhren 4 bis 8 täglich um 05:30 Uhr. Der Verkauf von Schnittblumen startet wie gewohnt um 06:00 Uhr.

Vor Ort in Straelen-Herongen können wir unseren Kunden nur ca. die Hälfte der gesamten Sitzplätze im Versteigerungssaal zur Verfügung stellen und keine Sitzplatzreservierungen vornehmen. Daher bitten wir Sie, unseren Fernkauf zu nutzen, wenn Sie die Möglichkeit haben, und auch unsere weiteren Einkaufskanäle Klokservice und Webshop.

Wir bitten unsere Anlieferer ausdrücklich, korrekte Wochenmeldungen abzugeben und ihre gemeldeten Anliefermengen auch einzuhalten.

Versteigerung kommende Feiertage

An den folgenden Feiertagen wird versteigert:

  • niederländischer Königstag (Montag, den 27. April 2020)
  • niederländischer Befreiungstag (Dienstag, den 5. Mai 2020)
  • Christi Himmelfahrt (Donnerstag, den 21. Mai 2020)

An den folgenden Feiertagen wird nicht versteigert:

  • Tag der Arbeit (Freitag, den 1. Mai 2020)
  • Pfingstmontag (Montag, den 1. Juni 2020)
  • Fronleichnam (Donnerstag, den 11. Juni 2020)

Bitte beachten Sie, dass rund um diese Feiertage angepasste Anliefer- und Öffnungszeiten gelten. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlieferung von A2- und B-Qualität untersagt
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass es bei Veiling Rhein-Maas bereits seit längerer Zeit untersagt ist, A2- und B-Qualität anzuliefern. Sollten diese trotzdem angeliefert werden, werden diese Produkte von uns kostenpflichtig vernichtet. Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und bei der Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, können bis 22:00 Uhr am Versteigerungstag vom Anlieferer abgeholt werden, ansonsten werden die Produkte kostenpflichtig vernichtet.

Anpassung der Minimumpreise
Aufgrund der aktuellen Situation hat Veiling Rhein-Maas bereits die Minimumpreise für bestimmte Produktgruppen angepasst:

  • Schnittblumen: Eustoma, Freesia, Germini, Hortensien, Strelitzia, Hyazinthen, Cymbidium
  • Topfpflanzen: Phalaenopsis

Klicken Sie hier für die Übersicht der Minimumpreise.

Verkauf in Hamburg und Österreich wieder möglich
In Hamburg ist die Öffnung von Blumengeschäften wieder zugelassen, da diese als Unterfall von Gartenbaubedarfsmärkten anzusehen sind.

Aus einer Ankündigung des österreichischen Kanzlers Sebastian Kurz in dieser Woche geht hervor, dass kleinere Geschäfte, so u. a. Blumengeschäfte, Floristen sowie Bau- und Gartenmärkte, in Österreich ab Dienstag, den 14. April 2020, unter strengen Auflagen, u. a. Zutrittskontrollen, wieder öffnen dürfen.

Anpassungen Uhrvorverkauf und Start Frühversteigerung ab KW 16

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 7. April, 17 Uhr +++

Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen hat der Ein- und Verkauf über den Uhrvorverkauf von Veiling Rhein-Maas in den letzten Wochen erfreulicherweise stark zugenommen. Um die hiermit verbundenen logistischen Prozesse schnellstmöglich durchführen zu können, wird die Mindestabnahmemenge im Uhrvorverkauf wie folgt angepasst:

  • Zimmerpflanzen: zwei Lagen bei Einzelpartien
  • Gartenpflanzen: bei Einzelpartien vorläufig keine Reservierung möglich.

Bis auf Weiteres sind bei Groß- und Musterpartien von Gartenpflanzen 75 % und bei Einzelpartien von Zimmerpflanzen 50 % im Uhrvorverkauf verfügbar. Bitte beachten Sie, dass Topfpflanzen im Uhrvorverkauf nicht auf CC-Containern mit Aufsetzern angeboten werden dürfen.

Frühversteigerung ab KW 16
Am Dienstag, den 14. April 2020, direkt nach Ostern, startet Veiling Rhein-Maas mit der Frühversteigerung von Topfpflanzen. Ab dann beginnt der Verkauf von Zimmerpflanzen und Gartenpflanzen an den Uhren 4 bis 8 täglich um 05:30 Uhr. Der Verkauf von Schnittblumen startet wie gewohnt um 06:00 Uhr. Außerdem ist es ab dem 14. April 2020 bei der Anlieferung von Topfpflanzen nicht mehr möglich, für mehrere Versteigerungstage anzuliefern, da Topfpflanzen nur noch für den nächstfolgenden Versteigerungstag gelagert werden können.

Sonderversteigerung am Karfreitag
Wie bereits angekündigt, wird am Karfreitag, den 10. April 2020, bei Veiling Rhein-Maas versteigert. Für unsere Topfpflanzen-Anlieferer bedeutet dies, dass sie am Karfreitag maximal die für Donnerstag, den 9. April 2020, gemeldeten Mengen anliefern dürfen. Wenn Anlieferer sich nicht an ihre Anliefermeldung halten, also mehr Produkte als gemeldet anliefern, werden ihre angelieferten Produkte nicht vermarktet. Die bereits kommunizierte Vorgehensweise bezüglich Kontrolle und Steuerung der Anliefermengen wird beibehalten.

Folgendes gilt auch weiterhin:

  • Halten Sie bitte jederzeit 1,5 Meter Abstand zueinander.
  • Verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel.
  • Nutzen Sie nur die nicht gesperrten Sitzplätze im Versteigerungssaal. Wir können unseren Kunden nur ca. die Hälfte der gesamten Sitzplätze im Versteigerungssaal zur Verfügung stellen und keine Sitzplatzreservierungen vornehmen. Sollten alle Plätze belegt sein, nutzen Sie bitte unsere weiteren Einkaufskanäle.
  • Kaufen Sie über den Fernkauf ein, wenn Sie die Möglichkeit haben. Wenn Sie bisher noch keinen Zugang zum Fernkauf besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf.
  • Nutzen Sie weiterhin unseren Klokservice und Webshop. Der Klokservice steht Ihnen an allen Versteigerungstagen und der Webshop an allen sieben Wochentagen zur Verfügung.

Ab 14.04.2020: Cash & Carry Markt und Bloomways in Wien wieder geöffnet

+++ Landgard: Update vom 7. April, 16 Uhr +++

Gute Nachrichten aus Wien: Nach mehrwöchiger Schließung können der Cash & Carry Markt und die Bloomways Filiale in Wien ihre Türen ab dem 14.04.2020 wieder für Sie öffnen.

Das geht aus einer Ankündigung des österreichischen Kanzlers Kurz von gestern hervor. Des Weiteren können auch kleinere Geschäfte wie u.a. Blumengeschäfte, Floristen sowie Bau- und Gartenmärkte ab dem 14. April unter strengen Auflagen wieder öffnen. Das betrifft etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Desinfektion sowie eine limitierte Anzahl an Kunden pro Geschäftslokal. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cash & Carry Markt und der Bloomways Filiale in Wien freuen sich, Sie ab dem 14.04.2020 wieder mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe begrüßen zu können.

Die Öffnungszeiten des Cash & Carry Marktes ab dem 14.04.2020 finden Sie hier. Die Öffnungszeiten von Bloomways in Wien sind hier hinterlegt.

Auch die Anlieferung an den Cash & Carry Markt und die Bloomways Filiale in Wien wird ab dem 14.04.2020 wieder starten.

In Deutschland sind alle Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen weiterhin für Sie geöffnet. Klicken Sie hier für die aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Märkte.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie gesund.

Anpassung der Öffnungszeiten

+++ Landgard: Update vom 6. April, 15 Uhr +++

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

auch wenn die Situation aufgrund der Coronakrise weiterhin extrem schwierig und herausfordernd ist, hat die Nachfrage in den Cash & Carry Märkten deutlich angezogen. Grund dafür ist, zusätzlich zu dem schönen Wetter, dass in vielen Bundesländern Blumengeschäfte, Floristen sowie Bau- und Gartenmärkte weiterhin bzw. wieder öffnen können.

Es freut uns, dass wir Sie in dieser Situation in unseren Cash & Carry Märkten sowie in unseren Trendways Niederlassungen weiterhin begrüßen dürfen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Um der wieder gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und Ihnen Ihren Einkauf zu erleichtern, passen wir unsere Öffnungszeiten ab dem 07.04.2020 entsprechend an und werden auch samstags an fast allen Standorten wieder öffnen. Am Karfreitag bleiben unsere Märkte hingegen geschlossen. Die Öffnungszeiten Ihres Landgard Marktes finden Sie hier.

Ihre Warenversorgung bei Landgard bleibt damit weiterhin umfänglich gewährleistet. Die bereits geänderten Öffnungszeiten bei Bloomways sind weiterhin gültig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Weitere Schutzmaßnahmen im Versteigerungssaal

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 6. April, 14 Uhr +++

Bei Veiling Rhein-Maas hat die Gesundheit unserer Kunden, Anlieferer und Mitarbeiter höchste Priorität. In den letzten Tagen wurden Schutzscheiben an allen Tribünenplätzen im Versteigerungssaal installiert, um die maximal zulässige Anzahl an Sitzplätzen gemäß den Sicherheitsvorschriften garantieren zu können. Bitte beachten Sie, dass durch die Sperrung einiger Sitzplätze momentan leider keine Sitzplatzreservierungen zur Verfügung stehen.

Anpassung Mindestabnahmemenge Uhrvorverkauf
Der Uhrvorverkauf wird von immer mehr Kunden und Anlieferern unseres Marktplatzes verwendet. Um die hiermit verbundenen logistischen Prozesse schnellstmöglich verarbeiten zu können, wird die Mindestabnahmemenge im Uhrvorverkauf bei einem Großteil der Produkte ab heute auf zwei Lagen erhöht.

Nutzen Sie auch unsere weiteren Einkaufskanäle

  • Kaufen Sie über den Fernkauf ein.
  • Wenn Sie bisher noch keinen Zugang zum Fernkauf besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf.
  • Nutzen Sie weiterhin unseren Klokservice und Webshop. Der Klokservice steht Ihnen an allen Versteigerungstagen und der Webshop an allen sieben Wochentagen zur Verfügung.

Anpassung der Öffnungszeiten

+++ Landgard: Update vom 6. April, 15 Uhr +++

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

auch wenn die Situation aufgrund der Coronakrise weiterhin extrem schwierig und herausfordernd ist, hat die Nachfrage in den Cash & Carry Märkten deutlich angezogen. Grund dafür ist, zusätzlich zu dem schönen Wetter, dass in vielen Bundesländern Blumengeschäfte, Floristen sowie Bau- und Gartenmärkte weiterhin bzw. wieder öffnen können.

Es freut uns, dass wir Sie in dieser Situation in unseren Cash & Carry Märkten sowie in unseren Trendways Niederlassungen weiterhin begrüßen dürfen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Um der wieder gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und Ihnen Ihren Einkauf zu erleichtern, passen wir unsere Öffnungszeiten ab dem 07.04.2020 entsprechend an und werden auch samstags an fast allen Standorten wieder öffnen. Am Karfreitag bleiben unsere Märkte hingegen geschlossen. Die Öffnungszeiten Ihres Landgard Marktes finden Sie hier.

Ihre Warenversorgung bei Landgard bleibt damit weiterhin umfänglich gewährleistet. Die bereits geänderten Öffnungszeiten bei Bloomways sind weiterhin gültig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Blumengeschäfte, Floristen sowie Bau- und Gartenmärkte in Niedersachsen dürfen ab morgen wieder öffnen

+++ Landgard: Update vom 3. April, 16 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Von den bereits seit vorletzter Woche geltenden Geschäftsschließungen ausdrücklich ausgenommen sind in Niedersachsen laut der aktualisierten Verordnung ab morgen, 04.04.2020, auch Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Floristen.

Blumengeschäfte und Floristen dürfen ihren Betrieb in Niedersachsen fortsetzen, wenn sie Auflagen erfüllen, die auch für andere Geschäftsbereiche gelten.

Die heute aktualiserte Version der niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie finden Sie hier. Darin werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, öffnen dürfen.

Ebenfalls geöffnet sind bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Sonderversteigerung am Karfreitag, den 10. April 2020, findet statt

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 3. April, 16 Uhr +++

Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der guten Wettervorhersage für die nächsten zwei Wochen findet die Sonderversteigerung am Karfreitag, den 10. April 2020, bei Veiling Rhein-Maas statt. In KW 16 wird an vier Tagen versteigert, an Ostermontag findet, wie geplant, keine Versteigerung statt. Veiling Rhein-Maas startet in Kalenderwoche 15 noch nicht mit der Frühversteigerung. Wir informieren Sie, sobald bekannt ist, wann Veiling Rhein-Maas mit der Frühversteigerung startet. Klicken Sie hier für die besonderen Anliefer- und Öffnungszeiten für die kommenden Tage.

Kontrolle und Steuerung der Anliefermengen
Wie bereits am 2. April 2020 kommuniziert, ist es notwendig, Maßnahmen bezüglich der Mengenkontrolle von allen Produkten durchzuführen. Wir weisen speziell unsere Topfpflanzenanlieferer nochmals darauf hin, dass eine Überschreitung der Wochenmeldung nicht zulässig ist. Es darf nur angeliefert werden, was in der Wochenmeldung angemeldet und genehmigt wurde. Unsere Mitarbeiter werden die Anliefermengen ab sofort verstärkt kontrollieren.

Wir bitten Sie dringend, diese Vorgehensweise einzuhalten. Bei Nichteinhaltung sehen wir uns leider gezwungen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Veiling Rhein-Maas berechnet dem Anlieferer bei einer nicht genehmigten Anlieferung 20,00 € je Ladungsträger, wie in den Anliefergebühren vorgesehen.
  • Die Ware wird nicht vermarktet. Der Anlieferer hat die Möglichkeit, seine nicht genehmigte Anlieferung binnen 24 Stunden in Straelen-Herongen abzuholen.
  • Wenn der Anlieferer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird die Ware vernichtet und dem Anlieferer werden die Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.

Saisonarbeiter dürfen wieder einreisen

+++ Landgard: Update vom 3. April, 9 Uhr +++

Gute Nachrichten aus Berlin: Ausländische Saisonarbeiter dürfen – wenn auch kontingentiert und unter Beachtung strenger hygienischer Anforderungen – jetzt doch wieder nach Deutschland einreisen. Darauf haben sich Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Innenminister Horst Seehofer in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut und dem Bauernverband verständigt.
 
Um drohende Ernteausfälle zu verhindern, sollen in April und Mai jeweils 40.000 Saisonarbeiter aus Osteuropa nach Deutschland einreisen dürfen. Für die Einreise und die Unterbringung in den Betrieben wurden strenge Auflagen definiert, die einen bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten sollen.

Laut einem Konzeptpapier der beiden Ministerien dürfen die Arbeiter ausschließlich in Gruppen und mit dem Flugzeug einreisen. Vorgesehen ist außerdem eine Gesundheitsprüfung direkt am Flughafen. Liegen Anhaltspunkte auf eine Corona-Infektion vor, soll die Einreise verweigert werden. Die neu eingereisten Helfer müssen in den ersten 14 Tagen nach ihrer Ankunft getrennt von anderen Beschäftigten arbeiten, in Gruppen von fünf bis maximal zehn Personen. Ihren Betrieb dürfen sie nicht verlassen.

Weitere Informationen zur genaueren Ausgestaltung der Einreise-, Unterbringungs- und Beschäftigungsauflagen finden Sie im Rundschreiben des Bundesausschuss Obst und Gemüse und der Anlage zum Konzeptpapier der beiden Ministerien.

Landgard begrüßt den gefundenen Kompromiss im Interesse der Mitgliedsbetriebe der Erzeugergenossenschaft, der gesamten Grünen Branche in Deutschland und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Obst, Gemüse, Blumen und Pflanzen ausdrücklich. Jetzt gilt es, eine für alle Beteiligten vertretbare und ordnungsgemäße Umsetzung zu finden.

Positive Marktentwicklung bei Veiling Rhein-Maas

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 2. April, 20 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas verzeichnet eine positive Marktentwicklung in den letzten Tagen, welche auch für die folgende Woche Richtung Ostern erwartet wird. Die Wettervorhersage für die nächsten zwei Wochen, also auch für Ostern, ist mit erwarteten Temperaturen von über 20 °C ausgesprochen gut. Viele Endverbraucher sind hauptsächlich zu Hause und möchten ihren Garten und ihre Wohnung verschönern. Außerdem erhielten wir die positive Nachricht, dass ab Samstag wieder die Baumärkte und Gartencenter in Niedersachsen für Privatkunden geöffnet sind. Hiermit passt sich Niedersachsen an die Situation in anderen Bundesländern an. Um diese positiven Entwicklungen auch für unseren Marktplatz in die richtige Richtung zu lenken sowie für Kunden und Anlieferer alles gut zu organisieren, ist Veiling Rhein-Maas leider gezwungen, strengere Maßnahmen zu ergreifen. Unser Ziel hierbei ist es, durch ein abgestimmtes Sortiment eine stabile Preisbildung an der Uhr zu halten.

Kontrolle und Steuerung der Anliefermengen
Im Hinblick auf die letzten Versteigerungstage ist es notwendig, Maßnahmen bezüglich der Mengenkontrolle von Topfpflanzen durchzuführen. Wir weisen unsere Anlieferer nochmals darauf hin, dass eine Überschreitung der Wochenmeldung nicht zulässig ist. Es darf nur angeliefert werden, was in der Wochenmeldung angemeldet und genehmigt wurde. Anlieferer, die bereits diese Woche ohne Wochenmeldung angeliefert haben oder ihre gemeldete Anliefermenge überschritten haben, werden diesbezüglich persönlich kontaktiert. Unsere Mitarbeiter werden die Anliefermengen ab sofort verstärkt kontrollieren.

Wir bitten Sie dringend, diese Vorgehensweise einzuhalten. Bei Nichteinhaltung sehen wir uns leider gezwungen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Veiling Rhein-Maas berechnet dem Anlieferer bei einer nicht genehmigten Anlieferung 20,00 € je Ladungsträger, wie in den Anliefergebühren vorgesehen.
  • Die Ware wird nicht vermarktet. Der Anlieferer hat die Möglichkeit, seine nicht genehmigte Anlieferung binnen 24 Stunden in Straelen-Herongen abzuholen.
  • Wenn der Anlieferer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird die Ware vernichtet und dem Anlieferer werden die Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt.

Verteilung im Teilkarren-Lager
Im Rahmen der aktuellen Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen können wir momentan bedauerlicherweise weniger Personal im Teilkarren-Lager einsetzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verteilung im Teilkarren-Lager derzeit länger dauern kann, wenn viele Einzellagen gekauft werden. Daher bitten wir unsere Kunden, sofern es für sie möglich ist, mehr als eine Lage – insbesondere auch im Uhrvorverkauf – zu kaufen, um den Verteilprozess zu beschleunigen. Wir empfehlen unseren Anlieferern daher, vorrangig in Groß- und Musterpartien anzuliefern. Veiling Rhein-Maas hat diesbezüglich auch Maßnahmen getroffen, z. B. wird – je nach Situation und Nachfrage – mehr als eine Lage versteigert und die Versteigerungsreihenfolge angepasst, um die Verteilung im Teilkarren-Lager positiv beeinflussen zu können.

Schutzscheiben im Versteigerungssaal
Um die Sicherheit unserer Kunden, welche nicht den Fernkauf nutzen können, im Versteigerungssaal vor Ort in Straelen-Herongen weiter zu erhöhen, werden derzeit Schutzscheiben an den Tribünenplätzen installiert. Diese werden voraussichtlich Montag an allen Tribünenplätzen vorhanden sein.

Am Freitag, den 3. April 2020, wird bei Veiling Rhein-Maas doch versteigert!

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 1. April, 17 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas hatte vergangene Woche angekündigt, ab dem 30. März 2020, an drei Wochentagen zu versteigern. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der vielfachen Kundennachfragen findet die Versteigerung doch wie folgt statt:

  • Am Freitag, den 3. April 2020, wird versteigert.
  • Am Dienstag, den 7. April 2020, wird versteigert.
  • Ob am Karfreitag, den 10. April 2020, versteigert wird, geben wir noch bekannt.

Die besonderen Anliefer- und Öffnungszeiten für die kommenden Tage finden Sie hier. Bei den Vermarktungskanälen Klokservice und Webshop ändert sich für unsere Kunden nichts. Der Klokservice steht weiterhin an allen Versteigerungstagen und der Webshop an allen sieben Wochentagen zur Verfügung.
Pflanzen-Anlieferer, welche die Mengen ihrer gemeldeten Wochenanlieferung bereits am Mittwoch oder Donnerstag erreicht haben, sind von der Versteigerung am Freitag, den 3. April 2020, ausgeschlossen. Die betroffenen Anlieferer werden hierüber persönlich informiert.

Start Frühversteigerung verlegt
Veiling Rhein-Maas startet in Kalenderwoche 15 nicht mit der Frühversteigerung. Nächste Woche wird entschieden, ob Veiling Rhein-Maas in Kalenderwoche 16 mit der Frühversteigerung startet. Wir informieren Sie, sobald dies bekannt ist.

Wochenmeldung KW 15
Am Donnerstag, den 2. April 2020, verschickt Veiling Rhein-Maas die Wochenmeldung von Pflanzen-Anlieferern für Kalenderwoche 15. In dieser Wochenmeldung ist Freitag, der 10. April 2020 (Karfreitag), nicht aufgelistet. Wenn an diesem Tag doch eine Versteigerung durchgeführt werden sollte, gelten die angemeldeten Mengen für Donnerstag ebenfalls für Freitag. Achtung: Dies entspricht einer Ausweitung der maximalen Wochenanlieferung. Das Sortimentsmanagement kontrolliert die Wochenmeldung genau – eine Überschreitung ist nicht zulässig! Wenn Anlieferer trotz telefonischer/schriftlicher Ermahnung mehr anliefern als zulässig, werden ihre Produkte am Ende des Handelsblocks oder überhaupt nicht versteigert.

Nutzen Sie den Fernkauf
Letzte Woche haben wir die Fernkaufkapazität um 25 % erweitert, was einige Kunden direkt zur Neuanmeldung genutzt haben. Wir rufen Sie nochmals dazu auf, vorrangig den Fernkauf für Ihren Einkauf zu nutzen. Wenn Sie noch keinen Zugang zum Fernkauf haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf.

Schutzmaßnahmen im Versteigerungssaal
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, den Fernkauf zu nutzen und planen, vor Ort in Straelen-Herongen einzukaufen, bitten wir Sie, möglichst nur einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur Versteigerung zu schicken, damit wir mehr Kunden die Möglichkeit bieten können, ihren Einkauf vor Ort durchzuführen. Im Rahmen der aktuellen Schutzmaßnahmen und der Sicherheit unserer Kunden im Versteigerungssaal haben wir Sitzplätze gesperrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen derzeit gegebenenfalls nicht Ihre reservierten Plätze zur Verfügung stellen können. Zusätzlich werden kurzfristig Schutzscheiben an den Tribünenplätzen installiert, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

Weitere Schutzmaßnahmen
Bis auf Weiteres ist es nicht zugelassen, weitere Personen (auch Kinder), die nicht für den Einkauf zuständig sind, mit zur Versteigerung zu bringen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie auch bei der Nutzung des Aufzugs im Foyer der Versteigerung genügend Abstand zueinander halten. Wir bitten Sie außerdem, auch bei der Kasse, den Ladelistendruckern und der Kaffeeausgabe einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.

Neue Öffnungszeiten in den Landgard Cash & Carry Märkten und den Trendways Niederlassungen ab 01.04.2020

+++ Landgard: Update vom 31. März 2020, 16 Uhr +++

Nach wie vor spüren Sie und wir die Auswirkungen der Coronakrise. Diese Situation ist für uns alle extrem schwierig und herausfordernd.

Umso mehr freut es uns, dass wir Sie in unseren Cash & Carry Märkten sowie in unseren Trendways Niederlassungen weiterhin begrüßen dürfen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite und versorgen Sie mit frischen Blumen und Pflanzen.

Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Kolleginnen und Kollegen bedanken!

Ab dem 01.04.2020 werden wir die Öffnungszeiten entsprechend der Anforderungen an die Gefahrenreduzierung anpassen. Ihre Warenversorgung bleibt dabei weiterhin umfänglich gewährleistet. Die bereits geänderten Öffnungszeiten bei Bloomways sind weiterhin gültig.

Die Öffnungszeiten Ihres Landgard Marktes entnehmen Sie bitte den jeweiligen Standortseiten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin alles Gute und vor allem, bleiben Sie gesund!

Übersicht zu Finanzhilfen für gartenbauliche und landwirtschaftliche Unternehmen

+++ Landgard: Update vom 27. März 2020, 18 Uhr +++

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Betroffene Unternehmen können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Die Rentenbank bietet die Liquiditätssicherungsdarlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht zu möglichen Finanzhilfen in der Corona-Krise zusammengestellt. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier. Das Infoblatt wird laufend aktualisiert.

Das Branchenportal Gabot hat eine umfangreiche Linksammlung rund um Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe erstellt. Klicken Sie hier, um die Linksammlung zu öffnen.   

Hier sind Blumenläden weiterhin geöffnet

+++ Landgard: Update vom 27. März 2020, 17 Uhr +++

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden auch in Deutschland alle Geschäfte geschlossen, deren Weiterbetrieb nicht für die Versorgung der Bürger mit notwendigen Gütern erforderlich ist. Zu den Geschäften, die trotzdem weiterhin geöffnet sind, gehören in zahlreichen Bundesländern auch Blumengeschäfte.

In der hier hinterlegten Karte sehen Sie tagesaktuell, in welchen Bundesländern Blumengeschäfte weiterhin öffnen dürfen. Die Karte zeigt die Situation in Bundesländern, in denen Landgard Cash & Carry Märkte ansässig sind und wird bei Bedarf aktualisiert.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen finden Sie auf den jeweiligen Standortseiten.    

Jobbörsen für Gartenbaubetriebe

+++ Landgard: Update vom 27. März 2020, 17 Uhr +++

Nutzen Sie die verschiedenen Online-Portale, um Hilfskräfte für Ihren Betrieb zu finden.

In der hier hinterlegten Liste finden Sie Informationen und die Links zu einer Reihe von Jobbörsen und Vermittlungsportalen für Betriebe der Grünen Branche. Bitte nutzen Sie auch diese Möglichkeiten, dringend benötigte Hilfsarbeitskräfte für Ihren Betrieb zu gewinnen.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte nutzen Sie entsprechende Suchmaschinen, um weitere Angebote im Internet zu finden.

   

Blumengeschäfte und Floristen in Thüringen dürfen wieder öffnen. Alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen in Deutschland sind geöffnet.

+++ Landgard: Update vom 27. März 2020, 16 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder am Sonntag auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Von den bereits seit der Vorwoche geltenden Geschäftsschließungen ausdrücklich ausgenommen sind in Thüringen laut Verordnung vom 26. März 2020 u.a Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie der Großhandel. Damit bleiben bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen weiterhin geöffnet.

Blumengeschäfte und Floristen dürfen ihren Betrieb in Thüringen fortsetzen, wenn sie Auflagen erfüllen, die auch für andere Geschäftsbereiche gelten.

Die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit der Information darüber, dass Blumengeschäfte und Floristen weiterhin geöffnet bleiben, finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Nutzen Sie den Fernkauf: Fernkaufkapazität um 25 % erweitert, begrenzte Kapazitäten im Versteigerungssaal

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 27. März 2020, 11 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas tut alles dafür, dass Sie, unsere Kunden, so gut wie möglich am Marktplatz in Straelen-Herongen einkaufen können. Daher können Sie noch immer alle unsere Einkaufskanäle verwenden, also Versteigerungsuhr inkl. Fernkauf und Uhrvorverkauf, Klokservice und Webshop. In den letzten Tagen stellen wir eine Stabilisierung den Angebots und Verkaufs fest, mit einem leicht positiven Trend. Dies bedeutet, dass immer mehr Kunden über die Versteigerungsuhr einkaufen können und möchten.

Maßnahmen für den Versteigerungssaal
Im Rahmen der aktuellen Schutzmaßnahmen („Social Distancing“) und der gesetzlichen Vorgaben, können wir unseren Kunden nicht die ganze Versteigerungstribüne zur Verfügung stellen. Daher wurden zu Ihrer Sicherheit etwa die Hälfte der Sitzplätze im Versteigerungssaal gesperrt.

Bitte unterstützen Sie uns in dieser schwierigen Zeit, um den Marktplatz weiter offen zu halten und beachten Sie die folgenden Vorgaben:

  • Nutzen Sie vorrangig den Fernkauf, um ab Montag Ihre Produkte sicher einzukaufen! Seit heute stehen 25 % mehr Zugänge zum Fernkauf zur Verfügung. Wenn Sie bisher noch keinen Zugang zum Fernkauf besitzen, prüfen Sie direkt hier die Systemvoraussetzungen und nehmen Sie für die Installation noch heute Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf!
  • Wir bitten Sie, möglichst nur einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur Versteigerung nach Straelen-Herongen zu schicken, damit wir mehr Kunden die Möglichkeit bieten können, Ihren Einkauf vor Ort durchzuführen.
  • Anlieferern, die sich gerne den Versteigerungsprozess ansehen möchten, können wir keinen Zugang zum Versteigerungssaal gewähren.

Wir sind sicher, dass Sie für diese Maßnahmen, welche für die Sicherheit von Ihnen sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig sind, Verständnis haben und bitten etwaig entstehende Unannehmlichkeiten jetzt schon zu entschuldigen.

Wichtige Informationen zur Anlieferung und zum Einkauf in KW 14

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 27. März 2020, 10 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas wird, wie bereits kommuniziert, ab Montag, den 30. März 2020, bis auf Weiteres an drei Wochentagen – Montag, Mittwoch und Donnerstag – versteigern, um den Kunden und Anlieferern des Marktplatzes bessere Planungs- und Absatzsicherheit zu ermöglichen.

Fragen und Antworten: Anlieferung und Einkauf in KW 14
Wir haben für die dreitägige Versteigerungswoche KW 14 eine Übersicht „FAQ“ (Frequently Asked Questions) zur Anlieferung und zum Einkauf zusammengestellt. Außerdem haben wir die besonderen Anliefer- und Öffnungszeiten für kommende Woche in einer Tabelle übersichtlich dargestellt. Klicken Sie hier für diese „FAQ“ sowie die Anliefer- und Öffnungszeiten für diese Woche.

Klokservice und Webshop
Bei den Vermarktungskanälen Klokservice und Webshop ändert sich für die Kunden nichts, der Klokservice steht weiterhin von montags bis freitags und der Webshop an allen sieben Wochentagen zur Verfügung. Bei der Anlieferung von Klokservice-Ware weisen wir alle Anlieferer darauf hin, dass diese am Montag, den 30. März 2020, und am Donnerstag, den 2. April 2020, von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr ausschließlich in Halle A angeliefert werden kann. An den restlichen Tagen bleibt die Anlieferung von Klokservice-Ware unverändert.

Veiling Rhein-Maas beobachtet weiterhin intensiv die aktuellen Marktgegebenheiten, um flexibel auf den Markt reagieren zu können. Wir sind jederzeit in der Lage, die Versteigerungsprozesse kurzfristig der aktuellen Marktlage anzupassen.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.

Übersicht zu Finanzhilfen für gartenbauliche und landwirtschaftliche Unternehmen

+++ Landgard: Update vom 26. März 2020, 17 Uhr +++

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht zu möglichen Finanzhilfen in der Corona-Krise zusammengestellt. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier. Das Infoblatt wird laufend aktualisiert.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informiert darüber hinaus in ihrem Informationsdienst über die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gründe Branche. Den Informationsdienst vom 25.03.2020 finden Sie hier.

Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Bundestag hat gestern den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) angenommen.

Einbezogen werden Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben.

  1. Eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
  2. Mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse sowie
  3. Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

und im Einzelfall auch kleinere Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.
Folgende Stabilisierungsinstrumente sind vorgesehen:

  1. Garantierahmen in Höhe von 400 Mrd. Euro, um Liquiditätsengpässen von Unternehmen zu begegnen und deren Refinanzierung zu unterstützen
  2. Kreditermächtigung in Höhe von 100 Mrd. Euro für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen (insbesondere Erwerb von Anteilen oder stillen Beteiligungen, Zeichnung von Genussrechten oder Nachranganleihen)
  3. Kreditermächtigung in Höhe vom 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Ausführung der ihr zugewiesenen Sonderprogramme.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde der KfW-Unternehmerkredit bereits erweitert. Das KfW-Sonderprogramm 2020 ermöglicht mittelständischen und großen Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im Inland. Weitere Informationen hierzu finden Sie online im „Merkblatt KfW-Unternehmerkredit“ sowie im „Faktenblatt KfW Sonderprogramm 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Nach der Verabschiedung im Bundestag soll das Gesetz diese Woche auch noch vom Bundesrat im Eilverfahren verabschiedet werden.

Einreisestopp für ausländische Saisonarbeitskräfte
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat das Bundesinnenministerium (BMI) als weitere Maßnahme gestern weitreichende Einreisebeschränkungen für ausländische Saisonkräfte verhängt. Die Regelung bezieht sich auf Einreisende aus Drittstaaten, Großbritannien und europäische Staaten ohne Anwendung des Schengen-Abkommens (Bulgarien, Rumänien). Eine Einreise von Saisonarbeitskräften aus diesen Ländern ist seit Mittwoch, 25. März 2020, 17:00 Uhr, für planmäßige Ankünfte an den Flughäfen nicht mehr möglich. Wie lang die Regelung bestehen bleibt, ist derzeit offen. Unternehmen, die bereits Saisonarbeitskräfte haben einfliegen lassen, sind verpflichtet, diese einem Gesundheitscheck unterziehen zu lassen und Auffälligkeiten den zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden.

Blumengeschäfte und Floristen in Berlin dürfen wieder öffnen. Alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen in Deutschland sind geöffnet.

+++ Landgard: Update vom 25. März 2020, 12 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder am Sonntag auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Von den bereits seit der Vorwoche geltenden Geschäftsschließungen weiterhin ausdrücklich ausgenommen sind in Berlin u.a. Bau- und Gartenbaumärkte sowie der Großhandel. Damit bleiben bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen weiterhin geöffnet.

Blumengeschäfte und Floristen dürfen ihren Betrieb in Berlin fortsetzen, wenn sie Auflagen erfüllen, die auch für andere Geschäftsbereiche gelten.

Die Orientierungshilfe des Berliner Senats für Gewerbetreibende mit der Information darüber, dass Blumengeschäfte und Floristen weiterhin geöffnet bleiben, finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen in Berlin, Langerwisch und Fretzdorf freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Veiling Rhein-Maas versteigert an drei Wochentagen ab dem 30. März 2020, Klokservice bleibt von montags bis freitags geöffnet!

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 25. März 2020, 12 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas verfolgt aufmerksam die aktuellen Entwicklungen und wird den Versteigerungsprozess, nach Rücksprache mit Anlieferern und Kunden, kurzfristig den gegenwärtigen Marktgegebenheiten anpassen.

Ab Montag, den 30. März 2020, wird in Straelen-Herongen bis auf Weiteres an drei Wochentagen – Montag, Mittwoch und Donnerstag – versteigert, um den Kunden und Anlieferern des Marktplatzes bessere Planungs- und Absatzsicherheit zu ermöglichen. Bei den Vermarktungskanälen Klokservice und Webshop ändert sich für die Kunden und Anlieferer nichts, der Klokservice steht weiterhin von montags bis freitags und der Webshop an allen sieben Wochentagen zur Verfügung. Die Zustellung der gekauften Produkte erfolgt wie gewohnt.

Veiling Rhein-Maas beobachtet weiterhin intensiv die aktuellen Marktgegebenheiten, um flexibel auf den Markt reagieren zu können. Wir sind jederzeit in der Lage, die Versteigerungsprozesse kurzfristig der aktuellen Marktlage anzupassen.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.

Blumenläden in Nordrhein-Westfalen dürfen seit gestern wieder öffnen. Alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen in Deutschland sind geöffnet.

+++ Landgard: Update vom 24. März 2020, 11 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder am Sonntag auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Von den bereits seit der Vorwoche geltenden Geschäftsschließungen weiterhin ausdrücklich ausgenommen sind in Nordrhein-Westfalen u.a. Bau- und Gartenbaumärkte sowie der Großhandel. Damit bleiben bundesweit alle Landgard Cash & Carry Märkte und Bloomways Filialen weiterhin geöffnet.

Blumenläden dürfen ihren Betrieb in Nordrhein-Westfalen fortsetzen, wenn sie Auflagen erfüllen, die auch für andere Geschäftsbereiche gelten. So darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind. Insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal.     

Die Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor dem Coronavirus, in der auch die Ausnahmen von den Geschäftsschließungen definiert sind, finden Sie hier. Die zusammenfassende Presseinformation der nordrhein-westfälischen Landesregierung finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nordrhein-westfälischen Cash & Carry Märkten und Bloomways Filialen freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können. Die aktuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie hier.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Öffnung von Blumenläden in Nordrhein-Westfalen und Hessen erlaubt

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 23. März 2020, 15 Uhr +++

Seit heute, den 23. März 2020, dürfen Blumenläden in Nordrhein-Westfalen und Hessen (DE) unter bestimmten Voraussetzungen bis voraussichtlich 20. bzw. 19. April 2020 wieder geöffnet haben. Außerdem bleibt der Betrieb von Bau- und Gartenmärkten weiterhin zulässig. Die Kreise und kreisfreien Städte können gegebenenfalls andere Regelungen treffen. Veiling Rhein-Maas verfügt leider nicht über eine komplette Liste der Handhabung in allen Kreisen und kreisfreien Städten – bitte kontaktieren Sie die Website oder Ansprechpartner Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt für weitere Informationen.

Gemeinsam schaffen wir das
„Wir sind froh, dass die Blumenläden in Nordrhein-Westfalen und Hessen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen und würden uns freuen, wenn weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Wir tun in dieser für uns alle schwierigen Lage alles dafür, um den Verkauf hier vor Ort in Straelen-Herongen bestmöglich und vor allem sicher zu organisieren, so haben auch wir diverse Schutzmaßnahmen ergriffen. Nach umfangreichen Einkäufen von Lebensmitteln und Drogerieartikeln haben die Menschen jetzt hoffentlich wieder ein stärkeres Bedürfnis, ihre Wohnungen zu verschönern – denn Blumen und Pflanzen bringen Freude! Toll, dass es in unserer Branche auch bereits diverse Initiativen gibt, die den Verkauf von Blumen und Pflanzen stärken. Gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Anlieferern und Kunden meistern wir diese herausfordernde Situation!“, erläutern Günther Esser und Cees Hoekstra, Geschäftsführer von Veiling Rhein-Maas.

Voraussetzungen zur Öffnung
Bitte beachten Sie, dass eine Öffnung nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Infektionen möglich ist:

  • Sicherstellung des Mindestabstands von 1,50 Meter, z. B. durch Markierungen auf dem Boden
  • Schutzvorrichtungen für das Kassen-/Thekenpersonal, z. B. Trennwände
  • Vorkehrungen zur Hygiene, z. B. Bereitstellung von Desinfektionsmitteln
  • Steuerung des Zutritts
  • Vermeidung von Warteschlangen

Bund und Länder haben sich auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt. Cash & Carry Märkte sind weiter geöffnet.

+++ Landgard: Update vom 23. März 2020, 11 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder gestern auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt und u.a. ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen. Damit sind Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es trotz der gestern aufgestellten Regeln in Teilbereichen Unterschiede in der Umsetzung der Regeln in den einzelnen Bundesländern gibt.

Die Landgard Cash & Carry Märkte in Deutschland sind weiter für geöffnet. Die individuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie online auf der jeweiligen Standort-Seite. Oder sprechen Sie einfach die Ihnen bekannten Ansprechpartner an. Die Teams in den Cash & Carry Märkten freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten unserer Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Bund und Länder verständigten sich gestern die folgenden Erweiterungen der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bitte halten Sie sich genau an die Regeln und tragen so aktiv dazu bei, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Vielen Dank, weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit!

Versteigerung wird bis auf Weiteres durchgeführt

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 23. März 2020, 09 Uhr +++

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt. Ab Montag, den 23. März 2020, tritt ein umfangreiches Kontaktverbot in Kraft, welches Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit vonmehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen hiervon sind u. a. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen, dies bedeutet, dass Veiling Rhein-Maas weiterhin versteigert. Momentanrechnet Veiling Rhein-Maas mit keinen weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Geschäftsbetriebes in der Grünen Branche. In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartenmärkte und Floristen unter bestimmten Voraussetzungen (wieder) geöffnet haben.

Wir bleiben an Ihrer Seite
Veiling Rhein-Maas wird weiterhin die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop. Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Produkte über den Fernkauf einzukaufen, sofern ihnen diese Einkaufsmöglichkeit zur Verfügung steht.Ihre Sicherheit steht bei Veiling Rhein-Maas an erster Stelle – wir freuen uns, Sie morgen in Herongen zu begrüßen und hoffen, gemeinsam mitIhnen diese herausfordernde Situation zu meistern! Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis für eventuelle Verzögerungen.

Neu: erweiterte Maßnahmen bei Veiling Rhein-Maas
Um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Anlieferer in Straelen-Herongen auch weiterhin zu schützen, führt Veiling Rhein-Maas im Rahmen der heutigen Entwicklungen weitere Maßnahmen durch. Ab Montag, den 23. März 2020, werden einige Sitzplätze im Versteigerungssaal zu Ihrer Sicherheit gesperrt, um den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern (etwa zwei Armlängen) zueinander einzuhalten. Bitte beachten Sie auch die angepassten Laufrouten im Versteigerungssaal. Wenn Sie sich vor der Versteigerung die Produkte im Aufstellbereich anschauen möchten, weisen wir Sie darauf hin, dies alleine zu tun und auch hier den Mindestabstand zueinander einzuhalten. Außerdem wird der einzuhaltende Mindestabstand auf dem ganzen Betriebsgelände von Veiling Rhein-Maas von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Versteigerung überprüft – diese erkennen Sie an den Warnwesten. Wir weisen Sie darauf hin, dass den mündlichen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Folge zu leisten ist.

Schützen Sie sich und Ihr Umfeld
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften ein: halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander! Geben Sie einander nicht die Hand, waschen Sie regelmäßig Ihre Hände, beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette und vermeiden Sie Berührungen Ihres Gesichtes.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.

Proaktive Verteilung der „Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers“ für den Fall von Ausgangssperren

+++ Landgard und Veiling Rhein-Maas: Update vom 20. März 2020, 17 Uhr +++

Landgard und Veiling Rhein-Maas setzen kurzfristig weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Vermarktungstätigkeit auch im Fall einer Ausgangssperre um.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es in den kommenden Tagen zu weiteren Ausgangssperren mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz kommen wird – lokal begrenzt, wie heute beispielsweise in Leverkusen, auf Bundeslandebene wie ab morgen in Bayern oder sogar flächendeckend für Deutschland – ist sehr hoch.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landgard und Veiling Rhein-Maas, deren Anwesenheit an den Standorten zur Aufrechterhaltung der Geschäftsfähigkeit zwingend erforderlich ist und die trotz einer möglichen zukünftigen Ausgangssperre dienstlich unterwegs sein müssen, haben heute die „Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers“ erhalten.

Versteigerung wird bis auf Weiteres durchgeführt

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 19. März 2020, 17 Uhr +++

Veiling Rhein-Maas wird weiterhin die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop. Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Produkte über den Fernkauf einzukaufen, sofern ihnen diese Einkaufsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Neu: Situation in Bayern
Das bayerische Staatsministerium hat am 18.03.2020, 16 Uhr, eine Positivliste veröffentlicht, welche Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Blumenläden/Blumenfachgeschäfte sind hier ausdrücklich genannt, denn sie sind als Unterform von Gartenmärkten anzusehen. Aufgrund dieser Informationen stehen Veiling Rhein-Maas und Landgard gemeinsam in Kontakt mit der Landespolitik Nordrhein-Westfalens, um auch in Nordrhein-Westfalen wieder mehr Möglichkeiten schaffen zu können, die Blumen und Pflanzen an die Konsumenten zu verkaufen.

Neu: Situation in Limburg
Ab sofort dürfen keine Wochenmärkte mehr in allen Gemeinden in Nord- und Mittel-Limburg (NL) durchgeführt werden.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus.

Landgard sagt aktuell bis auf Weiteres die verkaufsoffenen Sonntage in den Cash & Carry Märkten bis einschließlich 19.04.2020 ab

+++ Landgard Newsticker Update vom 19.03.2020, 13 Uhr +++

Liebe Kunden,

nach intensiven Beratungen hat Landgard entschieden, bis einschließlich 19.04.2020 auf die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen, sonntäglichen Messen und Börsen in den Landgard Cash & Carry Märkten zu verzichten.

Speziell an diesen Sonntagen werden die Cash & Carry Märkte von besonders vielen Kunden besucht – und das konzentriert auf nur wenige Stunden. Daher würde es an diesen Tagen sehr schwierig, die aufgrund der Corona-Pandemie unbedingt erforderlichen Verhaltensregeln und Hygienevorgaben zu gewährleisten. Mit der Absage der verkaufsoffenen Sonntage möchten wir Sie, unsere Lieferanten und unsere Mitarbeiter vor einem in dieser Form aktuell nicht zu rechtfertigenden Infektionsrisiko schützen.

Abgesehen von diesen freiwilligen Absagen sind die Landgard Cash & Carry Märkte in Deutschland weiter für Sie geöffnet. Die individuellen Öffnungszeiten der Märkte finden Sie online auf der jeweiligen Standort-Seite. Oder sprechen Sie einfach die Ihnen bekannten Ansprechpartner an.

Die Teams in den Cash & Carry Märkten freuen sich, Sie mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten unserer Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit!

Blumenfachgeschäfte in Bayern dürfen weiterhin geöffnet bleiben

+++ Landgard Newsticker Update vom 19.03.2020, 10 Uhr +++

Das bayerische Staatsministerium hat am 18.03.2020, 16 Uhr, eine Positivliste veröffentlicht, welche Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Bei dieser Positivliste ist berücksichtigt, dass gemäß den Empfehlungen des Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer insbesondere „Dienstleister und Handwerker“ generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können sollen. Blumenläden/Blumenfachgeschäfte sind hier ausdrücklich genannt, denn sie sind als Unterform von Gartenmärkten anzusehen.

Aktuell gilt dieses für das Bundesland Bayern. Wie es sich bei den weiteren Bundesländern verhält und ob diese dem Beispiel von Bayern folgen, versuchen wir mit Hochdruck in Erfahrung zu bringen. Weitere Informationen diesbezüglich folgen.

In jedem Fall sind Handwerk, Dienstleistungen sowie Lieferung je nach Geschäftszweck weiterhin möglich. Jeder Betriebsinhaber sollte daher in seiner Gewerbeanmeldung individuell prüfen, welche Leistungen er in diesem Rahmen weiterhin anbieten darf. Möglichkeiten hierzu könnten z.B. Grab- und Friedhofpflege sein, andere Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten etc. Da diese Optionen von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können, ist eine verbindliche allgemeingültige Aussage an dieser Stelle für uns leider nicht möglich. Bestand haben weiterhin folgende Informationen zu unseren Vertriebswegen.

Landgard Cash & Carry Märkte
Alle Märkte in Deutschland sind weiter für unsere Kunden geöffnet und stehen Gartencentern, Garten- und Landschaftsbauern, Landschaftsgärtnern und dem Fachhandel als Ansprechpartner zur Seite. Die individuellen Öffnungszeiten und aktuelle Informationen finden Sie online auf der jeweiligen Standort-Seite oder sprechen Sie die Ihnen bekannten Ansprechpartnern gerne an.

Versteigerung bei der Veiling Rhein-Maas
Alle Uhren der Veiling Rhein-Maas bleiben geöffnet inkl. der Schnittblumenuhr, diese mit reduziertem Umfang. Sowohl Kunden aus den Niederlanden wie niederländische Blumenfachgeschäfte als auch Gartenbaumärkte, Wochenmärkte und der Großhandel sind weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten geöffnet und dürfen Blumen- und Pflanzen verkaufen.

Bloomways
Die Bloomways Filialen sind weiter geöffnet, werden jedoch ihre Öffnungszeiten verkürzen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie online und bei den Ihnen bekannten Ansprechpartnern. Der Bloomways Fahrverkauf und Online-Shop unter www.bloomways.de bleiben zunächst vollumfänglich am Netz.

Gerade in schwierigen Zeiten sehen wir es als unseren Aufgabe, unseren Kunden und Erzeugern mit regelmäßigen Informationen und einer offenen Kommunikation zur Seite zu stehen, um Verunsicherungen zu nehmen und überall dort mit Leistungen zu unterstützen, wo dies möglich ist. Wir werden Sie daher hier möglichst zeitnah informieren, wenn sich weitere Änderungen ergeben.

Nutzen Sie aktuell die Landgard Webshops
Unsere Webshops stehen allen Kunden weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Unter folgenden Webshops finden Sie die entsprechenden Sortimente: www.mylandgard.de, www.bloomways.de, www.trendways.de, www.hortiways.de sowie https://webshop.veilingrheinmaas.com/.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung des Erlasses in Ihrem Betrieb? In diesem Fall wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Ordnungsamt, das für die Umsetzung der Verordnungen in Ihrem Bereich verantwortlich ist. Oder sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Folgen des Erlasses vom 17. März 2020

+++ Veiling Rhein-Maas: Update vom 18. März 2020, 17 Uhr +++

Gegenwärtig wird der Entwicklung und Verbreitung des Coronavirus in den Medien viel Aufmerksamkeit geschenkt. Veiling Rhein-Maas steht hierzu im engen Kontakt mit beiden Mutterorganisationen Landgard und Royal FloraHolland und verfolgt die Entwicklung und Verbreitung des Coronavirus, um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Anlieferer in Straelen-Herongen zu schützen.

Laut Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 sind die Geschäfte des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen zu schließen. Dies gilt auch für Blumenfachgeschäfte. Handwerk, Dienstleistungen sowie Lieferung sind je nach Geschäftszweck jedoch weiterhin möglich. Veiling Rhein-Maas wird weiterhin an allen Uhren die Blumen und Pflanzen der Anlieferer versteigern und verkaufen, auch über den Klokservice und den Webshop. Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen nehmen immer mehr Kunden via Fernkauf an der Versteigerung teil.

Situation in Deutschland
Veiling Rhein-Maas bittet alle Kunden des Marktplatzes, individuell zu prüfen, welche Leistungen sie im Rahmen der Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 weiterhin anbieten dürfen. Hierzu zählen gegebenenfalls z. B. Grab- und Friedhofpflege, andere Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten. Da diese Optionen von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können, ist eine verbindliche allgemeingültige Aussage an dieser Stelle für uns leider nicht möglich.

Situation in den Niederlanden
Sowohl Kunden aus den Niederlanden wie niederländische Blumenfachgeschäfte als auch Gartenbaumärkte, Wochenmärkte und der Großhandel sind weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten geöffnet und dürfen Blumen und Pflanzen verkaufen.

Wichtige Informationen zur Anlieferung
Veiling Rhein-Maas bittet erneut alle Anlieferer des Marktplatzes in Straelen-Herongen, in der derzeitigen unsicheren Markt- und Verkaufssituation, vorübergehend weniger Produkte für die Versteigerungsuhr anzuliefern. Außerdem können, wie bereits mitgeteilt, Schnittblumen und Topfpflanzen in A2- und B-Qualität vorerst nicht mehr bei Veiling Rhein-Maas angeliefert werden. Wenn Sie Fragen zur Anlieferung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sortimentsmanagements auf. In Anbetracht der geschilderten Situation wird Veiling Rhein-Maas bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei Topfpflanzen den Verkauf von Muster- und Großpartien vorziehen. Einzelpartien werden im Anschluss daran versteigert. Wir empfehlen daher, vorrangig in Muster- und Großpartien anzuliefern. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, CC-Container auch mit weniger Lagen oder als Einzelpartien anzubieten.

Wir bitten um Ihr Verständnis
Bitte berücksichtigen Sie, dass derzeit die Verteilung und Zustellung länger dauern. Wir bemühen uns jedoch nach Kräften, die Produkte schnellstmöglich zu verteilen und zuzustellen. Daher haben wir auch die Maßnahmen getroffen, möglichst volle Ladungsträger zu versteigern und diese auch zuerst zu versteigern. Wir müssen mit einer Ausnahmesituation umgehen und bemühen uns nach Kräften, wir setzen u. a. auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abteilungen von Veiling Rhein-Maas ein, um die Produkte schnellstmöglich zu verteilen und zuzustellen.

Halten Sie Abstand
Zudem bitten wir Sie, auf dem gesamten Betriebsgelände mindestens 1,5 Meter (etwa zwei Armlängen) Abstand zueinander zu halten. Dies bedeutet, dass Sie auch bei Ihrer Anlieferung oder Ihrem Einkauf Abstand zueinander sowie zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern halten sollen.

Nutzen Sie Fernkauf und Webshop
Wir raten unseren Kunden dringend, ihre Produkte über den Fernkauf einzukaufen, sofern ihnen diese Einkaufsmöglichkeit zur Verfügung steht. Außerdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, unseren Webshop zu nutzen.

Aktuelle Informationen
Wir informieren Sie auf unserer Website über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen rund um den Coronavirus und danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis für diese und gegebenenfalls folgende Maßnahmen.

Folgen des Erlasses vom 17.03. für Blumenfachgeschäfte

+++ Landgard Newsticker Update vom 18.03.2020, 11 Uhr +++

Der Erlass vom 17.03.2020 wirkt sich auch auf die Grüne Branche aus. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir an dieser Stelle leider nicht vollumfänglich Auskunft geben können, welche Folgen dies in jedem einzelnen Bundesland für unsere Kunden aus dem Blumenfachhandel hat. Wir geben Ihnen an dieser Stelle jedoch einen kurzen Überblick und stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Auch unseren Verkauf halten wir für Sie aufrecht.

Laut Fortschreibung des Erlasses vom 15. und 17.03.2020 sind die Geschäfte des Einzelhandels in NRW zu schließen. Dies gilt auch für Blumenfachgeschäfte. Handwerk, Dienstleistungen sowie Lieferung sind je nach Geschäftszweck jedoch weiterhin möglich. Jeder Betriebsinhaber sollte daher in seiner Gewerbeanmeldung individuell prüfen, welche Leistungen er in diesem Rahmen weiterhin anbieten darf. Möglichkeiten hierzu könnten z.B. Grab- und Friedhofpflege sein, andere Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten etc. Da diese Optionen von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können, ist eine verbindliche allgemeingültige Aussage an dieser Stelle für uns leider nicht möglich. Für uns als Erzeugergenossenschaft Landgard bedeutet dies:

Landgard Cash & Carry Märkte
Alle Märkte in Deutschland sind weiter für unsere Kunden geöffnet und stehen Gartencentern, Garten- und Landschaftsbauern, Landschaftsgärtnern und dem Fachhandel als Ansprechpartner zur Seite. Die individuellen Öffnungszeiten und aktuelle Informationen finden Sie online auf der jeweiligen Standort-Seite  oder sprechen Sie die Ihnen bekannten Ansprechpartnern gerne an.

Versteigerung bei der Veiling Rhein-Maas
Alle Uhren der Veiling Rhein-Maas bleiben geöffnet inkl. der Schnittblumenuhr, diese mit reduziertem Umfang. Sowohl Kunden aus den Niederlanden wie niederländische Blumenfachgeschäfte als auch Gartenbaumärkte, Wochenmärkte und der Großhandel sind weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten geöffnet und dürfen Blumen- und Pflanzen verkaufen.

Bloomways
Die Bloomways Filialen sind weiter geöffnet, werden jedoch ihre Öffnungszeiten verkürzen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie online und bei den Ihnen bekannten Ansprechpartnern. Der Bloomways Fahrverkauf und Online-Shop unter www.bloomways.de bleiben zunächst vollumfänglich am Netz.

Gerade in schwierigen Zeiten sehen wir es als unseren Aufgabe, unseren Kunden und Erzeugern mit regelmäßigen Informationen und einer offenen Kommunikation zur Seite zu stehen, um Verunsicherungen zu nehmen und überall dort mit Leistungen zu unterstützen, wo dies möglich ist. Wir werden Sie daher hier möglichst zeitnah informieren, wenn sich weitere Änderungen ergeben.

Wir verweisen auch nochmals auf unsere Webshops, denn unseren Kunden stehen weiterhin die Webshops mylandgard.de, bloomways.de, trendways.de und hortiways.de sowie webshop.veilingrheinmaas.com zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung des Erlasses in Ihrem Betrieb? In diesem Fall wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Ordnungsamt, das für die Umsetzung der Verordnungen in Ihrem Bereich verantwortlich ist.

Oder sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Landgard Cash & Carry Märkte, Bloomways und Fachhandelsvertrieb weiter geöffnet

+++ Landgard Newsticker Update vom 17.03.2020, 11 Uhr +++

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurden gestern Abend von der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zahlreiche weitere umfangreiche Maßnahmen bekannt gegeben. Dazu erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer gestrigen Pressekonferenz, dass u.a. Bau- und Gartenbaumärkte sowie der Großhandel ausdrücklich nicht von den angekündigten Geschäftsschließungen betroffen sind. Gleiches gilt für die Niederlande, wo laut einer Rede von Ministerpräsident Mark Rutte der B2C- und Großhandelsverkauf von Gartenbauprodukten weiterhin stattfinden kann.

Für uns und unsere Kunden im Fachhandel Blumen & Pflanzen heißt das: Unsere 30 Landgard Cash & Carry Märkte in Deutschland sowie die Filialen von Bloomways, Trendways und Hortiways bleiben bis auf weiteres normal geöffnet. Dort sowie online unter mylandgard.de, bloomways.de, trendways.de und hortiways.de stehen unseren Kunden weiterhin alle Services und das umfangreiche Sortiment unserer Landgard Mitgliedsbetriebe zur Verfügung. Auch die Anlieferung an den Cash & Carry Märkten durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft unverändert weiter.

Die Versteigerung bei der Veiling Rhein-Maas sowie der Verkauf über den Klokservice und den Webshop werden ebenfalls wie gewohnt fortgesetzt.
Nutzen wir für unsere Kunden und Erzeuger die aktuellen Verkaufsmöglichkeiten bestmöglich.

Landgard Cash & Carry Märkte sind weiterhin geöffnet

+++ Landgard Newsticker Update vom 17.03.2020, 9.30 Uhr +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern in einer Pressekonferenz sehr weitreichende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bekannt gegeben. Von den angekündigten Geschäftsschließungen ausdrücklich ausgenommen sind u.a. Bau- und Gartenbaumärkte sowie der Großhandel. Damit bleiben auch die 30 Landgard Cash & Carry Märkte in Deutschland weiterhin geöffnet.

Für die Kunden im Fachhandel mit Blumen und Pflanzen ändert sich momentan nichts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cash & Carry Märkten freuen sich, ihre Kunden zu den gewohnten Öffnungszeiten, mit allen Services und vor allem mit den umfangreichen und abwechslungsreichen Sortimenten der Landgard Mitgliedsbetriebe in den Märkten begrüßen zu können.

Auch die Anlieferung an die Cash & Carry Märkte durch die Landgard Erzeugerbetriebe läuft wie gewohnt unverändert weiter.

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Was heute gesagt wird, ist morgen schon wieder überholt. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter hat für uns dabei unter allen Umständen oberste Priorität. Gleiches gilt für eine möglichst zuverlässige Warenversorgung unserer Kunden.

+++ Landgard Newsticker vom 16.03.2020 zum Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus +++

Um diese herausfordernde Situation gemeinsam bestmöglich zu meistern, haben wir mit Beginn der Ausbreitung ein Präventionsteam Coronavirus ins Leben gerufen. Hierüber stehen wir im ständigen Austausch mit unseren Erzeugern, Kunden und weiteren Branchenvertretern. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien und konkrete Maßnahmen, um auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen unsere Geschäftstätigkeit und vor allem die Versorgung unserer Kunden bestmöglich aufrechtzuerhalten.
 
An dieser Stelle halten wir Sie kontinuierlich über die aktuellen Entwicklungen bei Landgard rund um die Auswirkungen des Coronavirus auf unsere Erzeugergenossenschaft auf dem Laufenden. Sollten sich aufgrund neuer Entwicklungen in den jeweiligen Bundesländern Änderungen ergeben, informieren wie Sie auf dieser Seite möglichst zeitnah.

Landgard Cash & Carry Märkte
Stand heute ist der Landgard Cash & Carry Markt in Wien geschlossen, in Deutschland sind alle Märkte und Filialen von Bloomways, Trendways und Hortiways normal geöffnet, die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Standort-Seite hier auf der Website.

Daneben stehen unseren Kunden auch weiterhin die Webshops mylandgard.de, bloomways.de, trendways.de und hortiways.de zur Verfügung.

Versteigerung bei der Veiling Rhein-Maas
Die Versteigerung am Marktplatz in Straelen-Herongen bleibt bis auf Weiteres geöffnet und wird durchgeführt. Um die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kunden und Anlieferer weiterhin zu schützen, wurden einige Prozesse angepasst und weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort eingesetzt. Mit diesen Maßnahmen werden wir den Versteigerungsbetrieb aufrecht erhalten und langfristig alle Prozesse sicherstellen.

Einkaufsmöglichkeiten: Alternativ zum Einkauf vor Ort in Straelen-Herongen haben Kunden natürlich auch die Möglichkeit, die digitalen Einkaufskanäle Fernkauf und Webshop der Veiling Rhein-Maas zu nutzen.

Pilotprojekt „Heute für Morgen“: Das am 12. März 2020 angekündigte Pilotprojekt „Heute für Morgen“ (HfM) wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und nicht, wie angekündigt, ab KW 13.

Die Veiling Rhein-Maas informiert ebenfalls auf ihrer Website über aktuelle Entwicklungen.

Landgard Obst & Gemüse
Zusammen mit unseren Erzeugern und im engen Austausch mit allen Kunden aus dem Lebensmitteleinzelhandel unternehmen wir alles, um die Warenverfügbarkeit aus deutscher Produktion und aus dem Ausland zuverlässig zu gewährleisten. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an den Ihnen bekannten Ansprechpartner bei Landgard.

Lassen Sie uns – wie von Gesundheitsminister Jens Spahn adressiert – gerade jetzt möglichst ruhig und besonnen bleiben und einander in dieser außergewöhnlichen Situation vertrauen. Zusammenhalt ist eine der tragenden Stärken unserer Erzeugergenossenschaft und wenn wir uns hierauf besinnen, werden wir auch die schwierigen Entwicklungen der nächsten Zeit gemeinsam durchstehen.  

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis, bitte beachten Sie die laufende Kommunikation auf dieser Seite und sprechen Sie bei Fragen Ihre bekannten Ansprechpartner oder das Präventionsteam Coronavirus an.