Landgard - Blumen und Pflanzen
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Essbare Blumen und Pflanzen

Vermarktung von Blumen & Pflanzen mit essbaren Anteilen

 

Seit dem Jahr 2008 müssen alle Blumen und Pflanzen mit essbaren Anteilen sowie auch alle Zierformen von Gattungen vorrangig essbarer Pflanzen angemeldet werden.

Diese Anforderung gilt damit auch für Pflanzen, die zum Zeitpunkt der Vermarktung über essbare Anteile verfügen (z.B. reife Früchte, reife Blatt-/Sprossteile). Pflanzen mit zum Zeitpunkt der Vermarktung noch unreifen Früchten sind von dieser Vorgabe nicht betroffen.

Die gemeldete Ware wird vom Qualitätsmanagement Obst & Gemüse entweder mit einer entsprechenden Bescheinigung (Freigabe) für die Vermarktung freigegeben, oder es wird eine Beprobung angeordnet.
Bei einem unbeanstandeten Ergebnis erfolgt die umgehende Freigabe der Ware. Werden unzulässige Wirkstoffnachweise oder Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln in der Ware festgestellt, so wird der Bestand bis auf weiteres gesperrt. Eine Vermarktung dieser Ware ist erst wieder nach Vorlage eines unbeanstandeten Untersuchungsergebnisses möglich.
Bei der Anlieferung von essbaren Blumen und Pflanzen muss in jedem Fall die Freigabebescheinigung vom Qualitätsmanagement Obst und Gemüse in der Warenannahme vorgelegt werden.
Alle Lavendelarten und -sorten sind immer mit dem Hinweis „Nur zu Dekozwecken“ bzw. „Nicht zum Verzehr geeignet“ oder mit einem deutlichen Hinweis zum Nichtverzehr zu kennzeichnen. Lavendel oder andere Zierformen die speziell zur gezielten Vermarktung als Küchenkräuter dienen, müssen hingegen vor Anlieferung dem Qualitätsmanagement Obst & Gemüse gemeldet und untersucht werden.
Alle Produkte, die laut Verordnung über die Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) Nr. 396/2005 und VO (EG) Nr. 839/2008) zu den essbaren Gattungen zählen, dürfen nicht mit dem Hinweis „Nur zu Dekozwecken“ bzw. „Nicht zum Verzehr geeignet“ gekennzeichnet werden und müssen generell vor Anlieferung beim Qualitätsmanagement von Landgard Obst & Gemüse angemeldet werden.

Um Ihnen als Lieferant / Produzent eine Übersicht über essbare Blumen & Pflanzen zu geben, die zur Zeit bei Landgard Blumen und Pflanzen gelistet sind, finden Sie nachfolgend eine entsprechende Zusammenstellung.

Liste 1

Pflanzen, die zukünftig als Zierpflanze angesehen werden und mit dem Hinweis „Nur zu Dekozwecken“ oder „Nicht zum Verzehr geeignet“ gekennzeichnet werden müssen

 

 

 

Liste 2

Pflanzen, die als essbar eingestuft sind und entsprechend gemeldet werden müssen

 

 

 

Liste

Übersicht Pflanzen die in allen Handelsstufen passpflichtig sind

 

An dieser Stelle auch nochmals darauf aufmerksam machen, dass ab dem 01.01.2010 für die Produzenten von Topfkräutern die Zertifizierung nach dem QS-GAP-Standard verpflichtend ist, bei Betrieben, die ausschließlich an der Uhr oder bei Cash & Carry-Märkten anliefern, genügt auch die Zertifizierung nach GlobalGAP.

Für weitere Auskünfte stehen nachfolgende Ansprechpartner zur Verfügung:

i.A. Günther Esser
Produkt & Qualitätsmanagement
Landgard Blumen & Pflanzen GmbH
Telefon: 02832 921-4980
guenther.esser(at)landgard.de

i.A. Dr. Thorsten Strissel
Qualitätsmanagement
Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG
Telefon: 02222 71-286
thorsten.strissel(at)landgard.de



Dokument-Download


Fax_Meldung_essbare_Pflanzen__D_.pdf   155 K
Fax_Meldung_essbare_Pflanzen__NL_.pdf   154 K

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